23/05/2020
Im Folgenden möchten wir euch auf die neuen TÜV-Regeln aufmerksam machen.
Bitte gib deinen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, sowie die Unterlagen sofort bei der zuständigen Behörde ab!
Dann wirst du eine Rechnung vom TÜV, sowie eine Rechnung vom Landratsamt erhalten.
Bitte diese beiden Rechnungen umgehend bezahlen.
Eine theoretische und praktische Prüfung kann nur dann erfolgen, wenn beide Rechnungen bezahlt wurden.
Nach vollständiger Abgabe aller Unterlagen, erfolgt eine Erteilung des Prüfungsauftrages nach etwa 4-6 Wochen durch die Führerscheinstelle.
Sobald wir den Prüfauftrag erhalten haben, benachrichtigen wir dich.
Deine Fahrschule Krenn Gerhard
Mobil Gerhard Krenn: 0172/8506069
Mobil Eva Krenn: 0172/8901988
Mobil Patrick Probst: 0176/23266584