10/01/2025
Behinderung durch parkende Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum:
Damit die Straßen im Gemeindegebiet bis zum Beginn des Berufsverkehrs geräumt und gestreut werden können, beginnen die Einsätze bereits in den frühen Morgenstunden.
Wir weisen darauf hin, dass die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes nicht durch geparkte Fahrzeuge erschwert werden darf und bitten darum, dass die Kraftfahrzeuge - bei entsprechender Witterung oder auch entsprechenden Vorhersagen- nicht entlang der Straße bzw. im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Vielen Dank!