Sachverständigenbüro Rehfeldt Unfallgutachten

Sachverständigenbüro Rehfeldt Unfallgutachten Kfz-Gutachter für Rathenow, Havelland, Land Brandenburg & Sachsen-Anhalt. Sachliche & rechtssichere Unfallgutachten. Schnelle Hilfe für Ihr Recht!

Kostenloser Vor-Ort-Service & Rundum-Sorglos-Paket für Ihre Schadensabwicklung. Tel: 01629091422

LKW-Unfall? Jeder Tag Stillstand kostet bares Geld! Wenn es auf der Straße gekracht hat, brauchen Speditionen und Fuhrpa...
08/06/2026

LKW-Unfall? Jeder Tag Stillstand kostet bares Geld! Wenn es auf der Straße gekracht hat, brauchen Speditionen und Fuhrparkleiter vor allem eines: Schnelle, kompetente und rechtssichere Hilfe. Verlassen Sie sich nicht auf die Versicherung des Unfallgegners, sondern kontaktieren Sie direkt mein Sachverständigenbüro für eine 100 % unabhängige Beweissicherung direkt bei Ihnen vor Ort.

Unfall gehabt? 3 wichtige Tipps von Kfz-Sachverständigen Ein unverschuldeter Verkehrsunfall ist immer ein Schreckmoment....
24/03/2026

Unfall gehabt? 3 wichtige Tipps von Kfz-Sachverständigen

Ein unverschuldeter Verkehrsunfall ist immer ein Schreckmoment. Damit Sie bei der Schadensregulierung keine finanziellen Nachteile erleiden, sollten Sie am Unfallort einen kühlen Kopf bewahren:

1️⃣ Beweise sichern: Fotografieren Sie die Unfallstelle und die Fahrzeuge aus verschiedenen Perspektiven, bevor sie beiseite gefahren werden. Rufen Sie bei Unklarheiten immer die Polizei.

2️⃣ Nichts voreilig unterschreiben: Geben Sie am Unfallort kein Schuldeingeständnis ab und lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen.

3️⃣ Ihr Recht auf einen freien Gutachter: Sie haben bei einem Haftpflichtschaden das gesetzliche Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen! Die Kosten dafür trägt die Versicherung des Unfallverursachers.

26/12/2025

*📱⚖️ Monocam-Testbetrieb rechtswidrig: OLG Koblenz zieht klare Grenze*

Darf ein Handyverstoß verwertet werden, wenn die Überwachungstechnik ohne gesetzliche Grundlage eingesetzt wurde?
Das OLG Koblenz sagt klar: Nein.

In einer Entscheidung vom 10.10.2025 hat das Gericht Messungen aus dem Monocam-Testbetrieb in Rheinland-Pfalz für unverwertbar erklärt. Der Grund: Zum Zeitpunkt der Datenerhebung fehlte eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Die Aufnahmen erfolgten verdachtsunabhängig und griffen damit in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein.

⚖️ Kernaussage des Gerichts
Ohne Rechtsgrundlage ist die Beweiserhebung rechtswidrig. Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wie einem Handyverstoß überwiegt dann der Grundrechtsschutz. Die Folge: Beweisverwertungsverbot und Freispruch.

📌 Warum das Urteil relevant ist
Auch wenn Monocams inzwischen auf gesetzlicher Grundlage eingesetzt werden, zeigt die Entscheidung deutlich, dass technische Überwachung nicht „im rechtsfreien Raum“ getestet werden darf. Das Urteil ist auch für andere kamerabasierte Systeme von Bedeutung, etwa Scan-Cars im ruhenden Verkehr.

➡️ Fazit
Rechtsstaatlichkeit gilt auch im Testbetrieb. Fehlt die Ermächtigungsgrundlage, kann selbst ein dokumentierter Verstoß nicht verwertet werden.

📚 Quelle: ADAC-Juristische Zentrale, VA 54/2025, mit Verweis auf Urteil vom OLG Koblenz vom 10.10.2025, Az.: 2 ORbs 31 SsRs 158/23

27/11/2025

Adresse

Waldstr 4
Rathenow
14712

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