01/12/2014
Was ändert sich 2015 für Autofahrer!
Hier einige interessante Dinge:
Kurzzeitkennzeichen: Nur noch mit TÜV!!!
Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen ab April 2015 mit der Fünf-Tageszulassung nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Damit wird es noch schwerer, abgemeldete Fahrzeuge ohne TÜV zu kaufen. Ein Transport auf eigener Achse ist für Privatpersonen fast unmöglich. Käufer sind auf Anhänger oder Speditionen angewiesen.
Fahrzeugabmeldung online!!!
Über eine zentrale Internetseite beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder die Portale der Zulassungsbehörden der Länder können Fahrzeuge ab Januar 2015 von zu Hause aus abgemeldet werden. Voraussetzung ist der neue Personalausweis zur Online-Identifizierung. Außerdem brauchen Nutzer eine neue Generation von Fahrzeugschein und Stempelplakette auf dem Kennzeichen, beides bekommen Fahrzeuge nach dem Jahreswechsel automatisch bei Neu- oder Wiederzulassung. Für die Abmeldung müssen Sicherheitscodes darauf freigelegt und als Abschrift oder eingescannte QR-Codes an das KBA übermittelt werden, erläutert das Bundesverkehrsministerium. Die Gebühr wird per elektronischem Zahlungssystem beglichen, der Bescheid kommt per Post oder DE-Mail. In Zukunft soll auch die Ummeldung, Neu- und Wiederzulassung von Fahrzeugen via Internet möglich sein.
Kennzeichen mitnehmen!!!
Wer in eine andere Stadt oder auch in ein anderes Bundesland zieht, kann künftig das alte Kennzeichen am Fahrzeug lassen. Das gilt laut dem Bundesverkehrsministerium auch nach einem Halterwechsel: Beim Verkauf eines Fahrzeugs in einen anderen Zulassungsbezirk muss der neue Halter das Kennzeichen nicht tauschen. Die Neuregelung zur bundesweiten Kennzeichenmitnahme gilt ab dem 1. Januar 2015. Sie hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung, die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort. Denn umgemeldet werden müssen Autos trotzdem.