Fahrschule Laufer

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Krass!
09/02/2021

Krass!

23/02/2020

Novelle der StVO

Also folgenden Punkte werden in der StVO geändert:

Einen festgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts beim Überholen für das Überholen von zu Fußgehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge

Die Festschreibung von Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGM

Die Möglichkeit der Einrichtung von Fahrradzonen
ein generelles Haltverbot auf Schutzstreifen für den Radverkehr

Die Einführung eines Grünpfeils ausschließlich für Radfahrende

Nebeneinanderfahren von Radfahrenden soll erleichtert werden

Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungen

Vereinfachung für Lastenräder

Busspuren werden nicht mehr für Pkw geöffnet

Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen brauchen Notbremsassistenten

Die Bußgeldkatalog-Verordnung wurden auch angepasst.
So erhöht sich z. B. die Geldbußen für unzulässiges Halten in zweiter Reihe oder auf Schutzstreifen für den Radverkehr.
Weiterhin wird das Parken auf Geh- und Radwegen deutlich teurer.

und

Verbot von Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen z.B. Blitzer-Apps

Adresse

Berliner Str . 51
Seelow
15306

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