23/02/2020
Novelle der StVO
Also folgenden Punkte werden in der StVO geändert:
Einen festgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts beim Überholen für das Überholen von zu Fußgehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge
Die Festschreibung von Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGM
Die Möglichkeit der Einrichtung von Fahrradzonen
ein generelles Haltverbot auf Schutzstreifen für den Radverkehr
Die Einführung eines Grünpfeils ausschließlich für Radfahrende
Nebeneinanderfahren von Radfahrenden soll erleichtert werden
Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungen
Vereinfachung für Lastenräder
Busspuren werden nicht mehr für Pkw geöffnet
Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen brauchen Notbremsassistenten
Die Bußgeldkatalog-Verordnung wurden auch angepasst.
So erhöht sich z. B. die Geldbußen für unzulässiges Halten in zweiter Reihe oder auf Schutzstreifen für den Radverkehr.
Weiterhin wird das Parken auf Geh- und Radwegen deutlich teurer.
und
Verbot von Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen z.B. Blitzer-Apps