27/11/2020
Am 31. Dezember 2020 ist es so weit: die neuen europäischen Betriebsvorschriften für unbemannte Luftfahrzeuge gelten europaweit und es werden keine Betriebserlaubnisse nach nationalem Recht mehr ausgestellt. Die Vorgaben für den Betrieb von Drohnen sind detailliert in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 festgelegt.
Zudem wird es verschiedene Betriebskategorien geben, für die dann unterschiedliche Anforderungen an die Drohne aber auch an die Fernpiloten gestellt werden. Die technischen Anforderungen an die Drohne und die Zuordnung der verschiedenen CE-Klassen (C0 bis C6) werden in der Verordnung (EU) 2019/945 definiert.
Grundlegende Änderung ist die Einführung eines risikobasierten Konzeptes, das Drohneneinsätze in folgende Kategorien einteilt.....
https://www.facebook.com/1053332904702927/posts/3621044297931762/?d=n
Am 31. Dezember 2020 ist es soweit: die neuen europäischen Betriebsvorschriften für unbemannte Luftfahrzeuge gelten europaweit und es werden keine Betriebserlaubnisse nach nationalem Recht mehr ausgestellt. Die Vorgaben für den Betrieb von Drohnen sind detailliert in der Durchführungsverordnung ...