04/07/2026
⚠️Update Fahrschulreform⚠️
Innenausschuss empfiehlt Streichung der Laienausbildung
Zur Bundesratssitzung am 10. Juli 2026 liegt mit der Drucksache 330/1/26 die Empfehlung der Ausschüsse zum Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vor.
►► Direkt zur Bundesrats-Drucksache 330/1/26:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0301-0400/330-1-26.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Besonders interessant ist die Empfehlung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten. Dieser empfiehlt, die gesetzliche Grundlage für den geplanten „Erwerb von Fahrpraxis unter Anleitung“ zu streichen. Gemeint ist damit die Regelung, die im Gesetzentwurf als Grundlage für die sogenannte Laienausbildung vorgesehen ist.
Die Begründung ist bemerkenswert. Der Innenausschuss verweist zunächst darauf, dass das österreichische Modell einer Laienausbildung „nicht vollständig übertragen und immer weiter ‚verwässert‘“ worden sei. Wenn man trotzdem an einer Laienausbildung festhalten wolle, müsse ein Modell „auf Basis von wissenschaftlichen Überlegungen“ konzipiert werden.
Genau diese beiden Punkte haben wir bereits zuvor fachlich aufgegriffen.
Bereits im September 2025, also noch bevor die späteren Reformankündigungen zur Laienausbildung öffentlich konkret wurden, haben wir im DVPI-Expertentipp „Führerschein günstiger durch Laienausbildung? Das Österreich-Modell auf dem Prüfstand“ ausführlich dargestellt, warum das österreichische Modell nicht einfach auf Deutschland übertragen werden kann. Unser zentraler Punkt war damals: Österreich ist kein isoliertes Kostensenkungsmodell, sondern ein anders aufgebautes Ausbildungssystem mit eigenen rechtlichen, pädagogischen und strukturellen Sicherungen.
Nach der Veröffentlichung der Vorschläge der Ad-hoc-Arbeitsgruppe haben wir diesen Gedanken im März 2026 im Papier „Laienausbildung im Rahmen der Experimentierklausel: Wird Kostensenkung zum Sicherheitsrisiko?“weitergeführt. Dort haben wir analysiert, unter welchen engen Voraussetzungen ein solches Modell in Deutschland überhaupt verantwortbar, nachvollziehbar und verkehrssicher erprobt werden könnte.
Ebenfalls sehr deutlich greift die Ausschussempfehlung die Kritik der kommunalen Spitzenverbände (u.a Deutscher Städte- und Gemeindebund) auf. Diese hatten bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, rechtliche Unklarheiten, offene Vollzugsfragen und mögliche längere Bearbeitungszeiten bei den Fahrerlaubnisbehörden kritisiert. Gerade im Bundesrat ist dieser Punkt besonders relevant, weil die Länder und Kommunen die praktische Umsetzung am Ende leisten müssten.
Auch die Verkehrssicherheit spielt in den Empfehlungen eine zentrale Rolle. Sowohl in der Begründung des Innenausschusses als auch in den Empfehlungen des Verkehrsausschusses wird deutlich: Wenn eine Laienausbildung eingeführt werden sollte, muss sie zielgerichtet evaluiert werden. Unfälle, die sich im Rahmen einer solchen Ausbildung ereignen, müssten gesondert erfasst und ausgewertet werden, damit später überhaupt seriös beurteilt werden kann, welche Auswirkungen dieses Modell auf die Verkehrssicherheit hat.
► Die Ausschussempfehlung ist noch keine endgültige Entscheidung des Bundesrates. Besonders spannend wird daher die Beratung am 10. Juli 2026. Eine abschließende Entscheidung im weiteren Verfahren dürfte allerdings erst nach der Sommerpause relevant werden.
Das Österreich-Papier findet ihr hier:
🌐 https://dvpi.de/news/fuhrerscheinmodell-oesterreich-auf-dem-pruefstand.html
Unser Papier zur Laienausbildung und Experimentierklausel findet ihr hier:
🌐https://dvpi.de/laienausbildung-experimentierklausel.pdf
Die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände und weitere Stellungnahmen zur Reform findet ihr hier:
🌐 https://dvpi.de/fahrschulreform-stellungnahmen-verbaende.html
🟥🟥🟥 Weitere Einordnungen zur Reform:
🟨🟨🟨 www.fahrschulreform.de
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