Fahrschule Karl Kind

Fahrschule Karl Kind Mitten in Münnerstadt findest du unsere Fahrschule mit neuester Medientechnik für die theoretische Kraftfahrzeuge bis 3,5 t. Auch mit Anhänger bis 750 kg.
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Diese Klassen bilden wir aus...

A direkt - Mindestalter 25 Jahre
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

A beschränkt - Mindestalter 18 Jahre
Krafträder bis 25KW (34PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht
von nicht mehr als 0,16 KW/kg. Diese Leistungsbeschränkung entfällt
2 Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis. A 1 - Mindestalter 16 Jahre
max: 11 KW (15 PS) und 125 ccm bis zum 18 Leb

ensjahr max 80 km/h
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, danach keine km/h - Beschränkung. B - Mindestalter 18 Jahre oder begleitetes Fahren ab 17 Jahre
bereits ab 16 1/2 Jahren möglich! Sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse des Zuges nicht höher als 3,5 t ist. BE - Mindestalter 18 Jahre oder begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht unter B fällt. Maximal das 1,5 fache von der Gesamtmasse des Zugfahrzeuges. M - Mindestalter 16 Jahre
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und max. 45 km/h

L - Mindestalter 16 Jahre
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit
( mit Anhänger bis 25 km/h ). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge (Gabelstapler ) bis 25 km/h

Adresse

Riemenschneiderstraße 3
Münnerstadt
97702

Öffnungszeiten

Montag 18:00 - 20:00
Mittwoch 18:00 - 20:00

Telefon

+4997339288

Webseite

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