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18/03/2026
Dran denken...
07/12/2025

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08/08/2025

18-Jähriger verstirbt bei Verkehrsunfall, 15-Jähriger in Lebensgefahr 🕯



Während der Streifenfahrt haben Polizeibeamte am Freitagmorgen (08.08.) gegen 04:10 Uhr auf der L30 einen durch einen Unfall vollständig zerstörten blauen VW Polo aufgefunden. Trümmerteile des Fahrzeuges befanden sich in einer langgezogenen Rechtskurve etwa 500 Meter vor dem Ortseingang Meerbusch.

Im Fahrzeug befanden sich zwei Personen, wobei bei dem Fahrer, einem 18-jährigem Korschenbroicher, lediglich der Tod festgestellt werden konnte. Der offenbare Beifahrer, 15 Jahre alt und ebenfalls aus Korschenbroich, war schwerstverletzt und wurde durch Rettungskräfte in ein Krankenhaus gebracht. Bei ihm besteht Lebensgefahr.

Da es sich offenbar um einen so genannten Alleinunfall handelte und vor Ort nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, ob sich weitere Insassen im Fahrzeug befunden haben könnten, wurde unter anderem mit einem Polizeihubschrauber nach weiteren Personen gesucht. Es wurden jedoch keine gefunden.

Wie es zu dem Unfall kam, ist nun Gegenstand der Ermittlungen. Diese wurden noch vor Ort vom zuständigen Verkehrskommissariat 1 übernommen.

Nach ersten Erkenntnissen könnte der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und vorherigem Konsum berauschender Mittel die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben und mit einem Baum kollidiert sein.

Die Unfallaufnahme, für deren Dauer die L30 komplett gesperrt war, erfolgte unter Hinzuziehung eines Verkehrsunfallaufnahmeteams.

Das Verkehrskommissariat sucht etwaige Zeugen des Unfalls.

Hinweise nimmt die Polizei unter der 02131 3000 oder unter der Mailadresse [email protected] entgegen

02/08/2025

Alle Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten vom 6 bis 20 km/h unterliegen dem Regelwerk der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). 🛴
Eine Helm- und Führerscheinpflicht gibt es für diese Fahrzeuge nicht, aber Halt- und Lenkstangen, sowie eine Versicherungsplakette müssen vorhanden sein.

Zu den gehören beispielsweise E-Scooter und Segways, die bereits ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden dürfen. Wer mit solchen Gefährten unterwegs ist, muss häufig die gleichen Verkehrsflächen nutzen wie Radfahrende.
Aber manchmal weichen die Regelungen auch ab❗️ Mit E-Scootern und Co. muss beispielsweise auch dann auf gefahren werden, wenn diese für Fahrräder nicht benutzungspflichtig sind. Auf der darf damit nur gefahren werden, wenn es keinen Radweg oder Radfahrstreifen gibt.

❗️Übrigens❗️
Es gibt auch Fahrzeuge die schneller als 6 km/h fahren, aber nicht zulassungsfähig sind. Diese darf man nur auf Privatgelände fahren.
Dazu gehören
👉️Kinder-E-Autos (schneller als 6 km/h)
👉️Pocket-/Kinder-Motorräder
👉️E-Skateboards
👉️Monowheels
👉️viele Arten von Hoverboards
Wer ohne außerhalb privater Gelände fährt, dem drohen Bußgelder, Verfahren und Punkte in Flensburg.

Adresse

KorschenbroicherStr. 135
Mönchengladbach
41065

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 17:00

Telefon

+49216145685

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