08/04/2020
08.04.2020 - Corona Update: Räderwechsel erlaubt!
In Bayern war es umstritten, jetzt hat die Landesregierung für Klarheit gesorgt: Sie dürfen unsere Werkstatt für den Wechsel von Winter- auf Sommerräder jederzeit aufsuchen. Dies ist vom Ausgangsverbot in Bayern jetzt ausdrücklich ausgenommen, wie das Bayerische Staatsministerium des Innern auf seiner Homepage veröffentlicht hat:
"Das Aufsuchen einer Kfz-Werkstatt ist grundsätzlich ein triftiger Grund, aufgrund dessen Sie die Wohnung verlassen können. Allerdings sollten alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wo möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. …
Von reinen Schönheitsreparaturen sollte abgesehen werden."
Aus Sicht des Staatsministeriums des Innern ist ein Reifenwechsel von Winter- auf Sommerreifen sowie aus sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. abgefahrene Reifen) ein triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung und damit erlaubt.
Wir nehmen Ihren Terminwunsch gerne entgegen!
Frohe Ostern