Büro Ebert im Bereich, wie Schadensgutachten, Bewertungen, etc. Im Jahr 1991 wurde das Leistungsspektrum um den gesetzlich geregelten Bereich (Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO, Teiluntersuchung Abgas n. Anlage VIII a Nr. 4.8.2. StVZO und Änderungsabnahmen nach
§ 19(3) StVZO) erweitert. Seit 2020 bieten wir zusätzlich Einzelabnahmen nach § 21 StVZO an. Durch diese jahrelange Erfahrung ist das I
ng. Büro Ebert Ihr freundlicher und kompetenter Partner wenn es um Fahrzeugprüfungen, Schadensgutachten, Eintragungen, etc. (Mehr dazu siehe Leistungen)
Unser Team besteht zur Zeit aus sechs ausgebildeten Prüfingenieuren, die durch ihre langjährige Erfahrung für die Sicherheit Ihres Fahrzeuges sorgen und Ihnen während unserer Öffnungszeiten jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind wir seit 1996 auch Partner der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin gem. DGUV Vorschrift 2 für die entsprechenden Betriebe.