19/01/2026
Führerschein umtauschen – diese Frist gilt aktuell
Der verpflichtende Führerscheinumtausch in Deutschland läuft weiter. Ziel ist es, alle alten Führerscheine durch einheitliche und fälschungssichere EU-Kartenführerscheine zu ersetzen.
Nächster Stichtag: 19. Januar 2026
Aktuell betrifft der Umtausch alle Scheckkarten-Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Diese müssen spätestens bis 19.01.2026 umgetauscht sein.
Entscheidend ist dabei nicht das Geburtsjahr, sondern ausschließlich das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Dieses ist auf der Vorderseite der Karte zu finden.
Wer muss seinen Führerschein umtauschen?
Grundsätzlich gilt:
• Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind vom Umtausch betroffen
• Der Umtausch erfolgt schrittweise nach festgelegten Fristen
• Insgesamt müssen rund 43 Millionen Führerscheine ersetzt werden
• Der gesamte Umtauschprozess endet spätestens am 19. Januar 2033
Keine Prüfung notwendig
Der Führerscheinumtausch ist reine Formsache:
• Keine theoretische oder praktische Prüfung
• Gilt für Pkw- und Motorradführerscheine
• Bestehende Fahrerlaubnisklassen bleiben vollständig erhalten
Wo erfolgt der Umtausch?
Der Antrag wird bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt. Benötigt werden in der Regel:
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
• aktuelles biometrisches Passfoto
• der bisherige Führerschein