09/06/2026
Gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) müssen alle Kraftfahrzeuge mit zwei funktionstüchtigen Bremsleuchten ausgestattet sein. Diese Leuchten müssen bei jedem Betätigen des Bremspedals automatisch aufleuchten und eine rote, gut sichtbare Lichtquelle darstellen. 🚙🚨
Entsprechen die Bremsleuchten eines Fahrzeuges nicht den Vorgaben, droht ein Bußgeld von 15 €. Wenn dadurch sogar die Betriebserlaubnis erlischt, kostet das 50 €. 💶
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Bildquelle: Unsplash