22/08/2021
Achtung neue Corona Verordnung!
Auszug von der Internetseite "https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/III/210811_neue_vo_eckpunkte.html"
Ab Montag, 23. August, gilt in bestimmten Bereichen eine landesweite Testpflicht für Menschen, die weder geimpft
noch genesen sind.
Die Landesregierung hat sich auf die Eckpunkte für eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung verständigt, um die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse in Schleswig-Holstein umzusetzen. Die neue Verordnung tritt am Montag, 23. August, in Kraft.
Einheitliche Testregelungen!
Zentraler Punkt ist eine landesweite Testpflicht im Sinne der 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) für den Zutritt zu Innenbereichen. Die Testpflicht wird für ganz Schleswig-Holstein eingeführt, da die Inzidenz im Land über dem vereinbarten Schwellenwert von 35 liegt. So soll außerdem ein für die Bürger:innen verlässliches und einheitliches Regelwerk geschaffen werden – ohne regionale Ausnahmen.
Hier gilt die Testpflicht!
Alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen ab dem 23. August einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) für folgende Bereiche vorlegen:
Besuche in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Innengastronomie
Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen
Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
Sport in Innenbereichen (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
Beherbergung (Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts)
Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Einrichtungen außerschulischer Bildung
Ausnahmen!
Die 3G-Regelung gilt nicht für Teilnehmer:innen von Versammlungen, Gottesdiensten sowie für Besucher:innen von Bibliotheken. Auch von der 3G-Regelung ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie Schüler:innen unter 18 Jahren, die regulär zweimal pro Woche in der Schule getestet werden.
Wir bitten Euch diese Verordnung mit um zusetzten!!
Eurer Fahrschule Team