Ro-Max Die Versicherungsmakler IMPRESSUM:
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13/05/2018

Liebe Leser,

aus ganz aktuellem Anlass machen wir heute nochmal auf die Mitversicherung von sog. Elementarschäden aufmerksam.

Am vergangenen Donnerstag, den 10.05.2018 ging in Hamburg strichweise Niederschlag in einer Menge nieder, die dazu führt, dass Tiefgaragen und Keller innerhalb weniger Minuten geflutet wurden, wie man es vorher nicht für möglich hielt. Einsatzkräfte waren mit dem Abpumpen überfordert, so dass Autos, Hausrat im Keller und vor allem Haustechnik über Nacht bis unter die Decke im Wasser standen.

Wenn so ein Ereignis von der Regierung nicht zur „Katastrophe“ erklärt wird, ist die technische Hilfe der Feuerwehr oder des THW kostenpflichtig.

Fahrzeuge sind übrigens bereits über eine Teilkasko gegen Überschwemmung versichert.

Bitte sprechen Sie uns unbedingt an, wenn Sie Ihren Status genau wissen oder ein verbindliches Angebot für Ihre Liegenschaft haben möchten.

Ihr RO-MAX-Team

16/08/2017

Elementarschäden – Risiko Extremwetter

Die Verantwortung für Ihr Hab und Gut haben Sie. Die passende Versicherung haben wir.

Die Konsequenzen des Klimawandels spüren wir schon jetzt. Starkregenereignisse in allen Teilen Deutschlands, orkanartige Stürme und heftige Schneefälle finden immer häufiger auch direkt vor Ihrer Haustür statt.
Keller werden überflutet und Hauswände durchnässt, weil Kanalisation und Abwassersysteme den Wassermengen nicht gewachsen sind. Aus einem kleinen Flüsschen wird in wenigen Stunden ein reißender Strom, der Ihr Inventar und Gebäude in Gefahr bringt.

Wenn Ihr Hab und Gut durch Naturgewalten Schaden nimmt, reicht der Versicherungsschutz einer normalen Hausrat-, Wohngebäude- oder Geschäftsversicherung nicht mehr aus. Die finanziellen Folgen eines Elementarschadens können schnell mehrere zehntausend Euro betragen und den wirtschaftlichen Ruin bedeuten.

Für eine optimale Absicherung empfehlen wir Ihnen daher den Einschluss einer Elementarschaden-Versicherung! Diese leistet bei Überschwemmung durch Starkregen, Hochwasser, Rückstau und auch bei Erbeben und Lawinen.

22/03/2017

Thamm & Partner erhält hervorragende Beurteilung

Sehr geehrte Geschäftspartner und Freunde unseres Hauses,

in der Ausgabe k-mi 11/17 vom 17.03.2017 wurde das Unternehmen Thamm & Partner GmbH durch das Expertenteam analysiert.

Das Emissionskonzept des Unternehmens sieht vor, Investoren, die sich in Immobilien engagieren möchten, eine Anlagemöglichkeit zu bieten, bei der sie über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg beteiligt sind.

Die Anleger sind im Rahmen ihrer Beteiligung zu 90 % am Gewinn des Unternehmens beteiligt.

Im Bestand der Thamm & Partner GmbH befinden sich derzeit ca. 60 Objekte. Das Unternehmen verfolgt die Strategie, etwa 85 % der Objekte im Eigenbestand zu haben, um eben ein wertvolles Portfolio zu erhalten und so für die Anleger attraktive steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten zu schaffen. Der positive Steuereffekt während der Investitionsphase erstreckt sich in der Regel über 4 Jahre. In diesem Zeitraum werden dem Anleger negative Einkünfte (aus Gewerbebetrieb) zugeordnet, die sich von Jahr zu Jahr unterschiedlich ergeben können. Die genaue Zuordnung ergibt sich durch den steuerlichen Jahresabschluss der Gesellschaft.

Die inflationsgeschützte Anlageform bietet neben der Sicherheit gegenüber der Geldentwertung auch die Wertsteigerungen durch den Sachwert, hohe Ausschüttungen sowie einen hohen steuerlichen Effekt und eignet sich damit neben dem Vermögensauf- und -ausbau auch als Altersvorsorge, Sondertilgungsträger oder als Hypothekenansparvertrag. Selbst Vermögenswirksame Leistungen lassen sich über diese Anlageform darstellen.

Das k-mi Fazit lautet:
Den Slogan "Erfolg braucht sichere Fundamente" leben Thamm und Partner seit Jahrzehnten vor. Ein interessantes Angebot, das zur Beimischung sehr gut geeignet ist.

Hier geht`s zum vollständigen Bericht
ivm-online.net/images/stories/kmi-11-2017_Berichterstattung_Thamm_Partner.pdf

31/01/2017

Wohnkostenstudie: Eigentum schlägt Miete im Alter um 300 Euro

Wohnungseigentümer haben zwar nach dem Kauf der eigenen vier Wände zunächst höhere Ausgaben fürs Wohnen. Nach wenigen Jahren wendet sich das Blatt aber bereits. Im Alter winkt dann sogar im Schnitt eine Liquiditätsrendite von 300 Euro pro Monat. Das zeigt eine aktuelle Studie von empirica und LBS Research.

Die Anfangsbelastung von frisch gebackenen Wohneigentümern liegt in der Regel höher als die Wohnkosten vergleichbarer Mieterhaushalte. Unter 40-Jährige geben laut einer aktuellen Studie von empirica und LBS Research im Schnitt 619 Euro monatlich für die Miete inklusive aller Nebenkosten aus. Eigentümer dieser Altersklasse müssen hingegen mit durchschnittlich 729 Euro tiefer in die Tasche greifen. Wer noch nichts getilgt hat, zahlt sogar monatlich 861 Euro.

Vorteil von kurzer Dauer
Der Vorteil der Mieter ist aber nicht von langer Dauer. Mit steigendem Alter sinken bei Eigentümern die durchschnittlichen Wohnkosten, da die durchschnittlichen Finanzierungslasten fallen. Kurz vor Eintritt in den Ruhestand belaufen sich die Wohnkosten der Eigentümer im Schnitt nur noch auf 499 Euro im Monat. Ist die Immobilie schuldenfrei, reduzieren sich die Wohnkosten sogar auf durchschnittlich 386 Euro. Die durchschnittliche Miete beträgt bei den über 64-Jährigen hingegen im Schnitt 688 Euro. Trotz der über 300 Euro geringeren Wohnkosten genießen die Eigentümer laut der Studie meist sogar mehr Wohnqualität, da sie über größere Wohnflächen und eine oft bessere Ausstattung verfügen.

Auch relativ geringer belastet
Dies entspricht annähernd einem Drittel Ihres verfügbaren Einkommens im Rentenalter. In jungen Jahren müssen Mieter nur rund ein Viertel ihres Einkommens für eine warme Wohnung ausgeben, Selbstnutzer hingegen in etwa jeden dritten Euro. In der Familienphase (40 bis 54 Jahre) gleicht sich die Belastung aber bereits an. Beide Gruppen geben dann etwa ein Viertel ihres Einkommens für das Wohnen aus. In den Folgejahren öffnet sich die Schere dann weiter zu Gunsten des Eigentümers. Schuldenfreie Selbstnutzer geben im Ruhestand nur noch jeden sechsten Euro für das Wohnen aus. Bei Mieterhaushalten beanspruchen die Wohnkosten in Form der Bruttowarmmiete hingegen fast ein Drittel des Haushaltsbudgets.

Günstigere Bewirtschaftung
Eigentümerhaushalte bewirtschaften der Studie zufolge zudem ihre Wohnung, bezogen auf die Wohnnebenkosten pro Quadratmeter, günstiger als Mieter. Dies, so die Immobilienexperten von LBS Research, liegt daran, dass eine große Zahl der Wohneigentümer im Eigenheim lebt und deshalb weniger Geld für „Gemeinschaftseigentum“ wie einen Aufzug oder Hausmeisterdienste aufbringen muss. Auch dürften Wohneigentümer bei kleineren Reparaturen öfter selbst Hand anlegen.

15/01/2017

RO-MAX Informiert:

Rauchmelder und Versicherungsschutz

Rauchmelder Pflicht ab 2017: Der Vermieter hat neben der Pflicht zur Installation oft auch dafür zu sorgen, dass die installierten Rauchmelder zu jeder Zeit betriebsbereit sind. Sind die Rauchmelder im Brandfall nicht betriebsbereit, haftet der Vermieter, es sei denn, er kann die jährliche Prüfung nachweisen. Der Vermieter kann die Installation und/oder die Instandhaltung bzw. Wartung, insbesondere den regelmäßigen Batteriewechsel, sowie die Funktionsprüfung per ausdrückliche Regelung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Möglich ist auch eine Ergänzungsvereinbarung zu einem bestehenden Mietvertrag (Zusatzklausel).
Versicherungsschutz: Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn kein Rauchmelder installiert ist? Gemäß den Versicherungsbedingungen ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, "alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten". Grundsätzlich fällt hierunter auch die Installation von Rauchmeldern, wenn eine gesetzliche Regelung dies vorschreibt.

09/01/2017

ro-max.de natürlich

09/01/2017

Ist unsere neue Website intuitiv in der Navigation? Verbesserungsvorschläge sind willkommen...

09/01/2017

Vollmachten sind wichtig! Mit Jura Direkt Sicherheit schaffen!

Unabhängig vom persönlichen Alter kann jeder Mensch unvermittelt - z.B. durch Krankheit oder Unfall - in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. In diesem Fall wird ein anderer über das ,,ob" und ,,Wie" über die persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen ebenso wie Vermögensangelegenheiten oder den geschäftlichen Bereich.

Was viele Menschen dabei nicht wissen: Es besteht keine automatische Vertretungsmöglichkeit durch Familienangehörige! Denn gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§164 ff. BGB sowie 662 ff. BGB nur dann andere Personen für sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind also nicht zur automatischen Vertretung berechtigt. Ohne eine Vollmacht trifft die Entscheidungen ein gerichtlich bestellter, kostenpflichtiger Betreuer die Entscheidungen und stellt die notwendigen Anträge. Dieser muss natürlich aber aus dem Vermögen bezahlt werden.

Letztlich hilft nur hier mit entsprechenden Vollmachten vorzusorgen um sich selbst und die Angehörigen im Fall der Fälle nachhaltig zu entlasten:

Erstellung von...
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Unternehmervollmacht
- Sorgerechtsverfügung (Extra)

Sprecht uns an oder holt euch bei juradirekt.de weitere Informationen zum Thema.

09/01/2017

Liebe Freunde,

zum neuen Jahr wünschen wir alles Gute, Glück und Zufriedenheit, verbunden mit viel Gesundheit. Das alles wünschen wir euch privat als auch beruflich.

Ein Zitat aus der Welt am Sonntag, 1. Januar 2017:

„Das vergangene Jahr war eher mies. Schwamm drüber. 2017 fliegen wir privat ins All, verlegen Solarziegel und fahren wegen Martin Luther sogar nach Sachsen-Anhalt. Trump wird gezähmt, Pippa heiratet, und der IS geht unter. Mehr Geld gibt’s auch. Kurz gesagt: Alles wird gut“

In diesem Sinne wünschen wir einen guten Start ins neue Jahr.

Euer RO-MAX-Team

18/07/2012
30/05/2012

Pflegebedürftigkeit, was nun…

Bitte schließen Sie einmal Ihre Augen und stellen sich vor, Sie wären pflegebedürftig. Fühlen Sie sich gut vorbereitet? Wie gehen Ihre Kinder mit diesem Thema um?

Einverstanden! Diese Fragen sind nicht einfach zu beantworten. Aber grundsätzlich verhält es sich wie mit allen relevanten Fragestellungen. Nur wer gut informiert ist, kann Risiken für sich solide bewerten und entsprechend handeln.

Nutzen Sie unsere hohe Kompetenz im Bereich der Absicherung der Pflegekosten und fordern Sie Ihr individuelles "Pflege-Info-Paket" an. Wir zeigen Ihnen innovative Strategien auf, die Sie bestimmt noch nicht kennen!

Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da!

30/05/2012

Hypothekenzinsen jetzt deutlich unter 3 % der Traum von der eigenen Immobilie als Kapitalanlage war nie günstiger als heute. Informieren Sie sich auf unserer Seite unter Immobilien oder rufen uns einfach an.

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