05/10/2026
BERLIN 05.10.2026
FAHRSCHULREFORM: DIE ANHÖRUNG IM VERKEHRSAUSSCHUSS
Nachdem der Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes am 24. September 2026 in erster Lesung beraten und an den Verkehrsausschuss überwiesen hatte, fand dort heute die öffentliche Anhörung statt.
Geladen waren acht Sachverständige aus Fahrschulwesen, Wissenschaft, Automobilclubs und Transportwirtschaft. Die Stimmung war überwiegend sachlich, bei den Themen Fahrpraxis unter privater Anleitung, digitaler Theorieunterricht und Zukunft der Fahrschulstrukturen wurden die Gegensätze jedoch deutlich.
Insgesamt bestand weitgehend Einigkeit darüber, dass die Fahrausbildung modernisiert, entbürokratisiert und bezahlbarer werden muss. Umstritten blieb, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich Kosten senken und gleichzeitig die Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit erhalten.
Die Positionen in Kurzform:
• Ulrich Chiellino vom ADAC unterstützte die Reform deutlich. Er sieht in der privaten Fahrpraxis vor der Prüfung eine Möglichkeit, die Fahrerfahrung zu erhöhen und Kosten zu senken. Den Begriff „Laienausbildung“ lehnte er ab, da die eigentliche Ausbildung weiterhin in der Fahrschule stattfinde.
• Andreas Dietrich, Fahrlehrer und Fahrschulinhaber, warnte sehr deutlich vor einer Abwertung der professionellen Fahrlehrerschaft. Private Übungsfahrten nach nur wenigen Fahrstunden und eine rein digitale Theorieausbildung gefährdeten aus seiner Sicht Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit.
• Prof. Dr. Dirk Engelhardt vom BGL begrüßte die Reform vor allem mit Blick auf den Mangel an Berufskraftfahrern. Er forderte weitere Vereinfachungen bei den Klassen C und CE sowie eine stärkere Verbindung von Fahrerlaubnisausbildung und Berufskraftfahrerqualifikation.
• Claudia Maria Ewers-Lauer von der Deutschen Fahrlehrer-Akademie befürwortete eine Modernisierung, betonte aber die Bedeutung persönlicher Lernbegleitung. Regelwissen könne digital vermittelt werden; Gefahrenbewusstsein, Haltung und Selbstreflexion benötigten jedoch weiterhin pädagogisch begleitete und interaktive Lernformen.
• DirProf. Dr. Ingo Koßmann von der BASt unterstützte den Entwurf sehr deutlich. Er hob die Wahlfreiheit bei den Lernformen, die stärkere Kompetenzorientierung und die geplante Feststellung der Prüfungsreife hervor. Von der privaten Fahrpraxis erwartet er mehr Erfahrung und mögliche Einsparungen.
• Jürgen Kopp von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände unterstützte Modernisierung und Digitalisierung grundsätzlich, forderte aber eine verbindliche Fahrschulbindung, einen Präsenzanteil und nachvollziehbare Lernstandskontrollen. Er warnte außerdem vor einer Kostenverlagerung auf die Familien, Plattformmodellen und einer Ausdünnung der Fahrschulversorgung.
• Tom Gerhard Tiessen von der A&G Fahrschul-Akademie begrüßte unter anderem einen vereinfachten Fragenkatalog, Bürokratieabbau und mehr Kompetenzorientierung. Kritisch bewertete er die vollständige Digitalisierung, private Übungsfahrten nach wenigen Stunden, den Wegfall von Standortvorgaben und mögliche Fehlanreize durch das Transparenzregister.
• Marc-Philipp Waschke-Deden vom ACE nahm eine vermittelnde Position ein. Er unterstützte Digitalisierung und die Erprobung privater Übungsfahrten, verlangte aber verbindliche Kompetenzchecks, interaktive Lernangebote und eine frühzeitige Evaluation. Zusätzlich schlug er ein einkommensabhängiges Führerschein-BAföG vor.
Der zentrale Konflikt der Anhörung lässt sich damit relativ knapp zusammenfassen: ADAC, BASt und BGL bewerteten die Reform überwiegend positiv. Die Vertreterinnen und Vertreter aus Fahrschulpraxis und Fahrlehrerverbänden unterstützten zwar einzelne Reformelemente, warnten aber vor einem Verlust professioneller Ausbildungsstandards. Der ACE befürwortete die Reform unter der Voraussetzung verbindlicher Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben.
Wie geht es weiter?
Der Verkehrsausschuss wertet nun die Anhörung und die schriftlichen Stellungnahmen aus. Auf dieser Grundlage können Änderungen am Gesetzentwurf beraten und eine Beschlussempfehlung für den Bundestag erarbeitet werden. Anschließend folgen die zweite und dritte Lesung im Bundestag.
Viele für die Praxis entscheidende Einzelheiten werden zudem erst in den begleitenden Verordnungen festgelegt. Dazu gehören insbesondere die Voraussetzungen für die Fahrpraxis unter privater Anleitung, die Anforderungen an Begleitpersonen, Kompetenzfeststellungen, Versicherungsfragen und mögliche Beschränkungen.
Die Reform ist damit noch nicht beschlossen – und ihre endgültige Ausgestaltung weiterhin offen.
Wer die vollständige Anhörung als Aufzeichnung ansehen oder die im Vorfeld eingereichten schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen nachlesen möchte, findet beides auf der Seite des Deutschen Bundestages:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/verkehr/sitzungen/1215508-1215508
Aufzeichnung der Anhörung und schriftliche Stellungnahmen