KFZ-Sachverständigenbüro Langer

KFZ-Sachverständigenbüro Langer Als Kunde von Kfz-Sachverständigen Büro Langer in Essen profitieren Sie von unserer über 15 Jähriger erfahrung in der Schadenabwicklung.

Bei unserenm Kfz Gutachter sind Sie in guten Händen Als Kunde von Kfz-Sachverständigenbüro Langer in Essen profitieren Sie in vielerlei Hinsicht. Wir stehen Ihnen kompetenter Kfz Gutachter in allen Fragen in Sachen Gutachtenerstellung rund ums Fahrzeug zur Verfügung. Dabei können Sie sich auf zeitnahe und zuverlässige Hilfe unsererseits verlassen. Zudem profitieren Sie von unserer langjährigen Erf

ahrung und unserem umfangreichen Leistungsspektrum. Sind Sie schuldlos an einem Unfall beteiligt, übernimmt übrigens grundsätzlich die gegnerische Versicherung alle Kosten der Gutachtenerstellung. In diesem Fall gibt Ihnen unsere Expertise ( Kfz Gutachten ) also eine völlig kostenlose und dennoch wertvolle Orientierung über die Höhe des entstandenen Schadens.

03/11/2020
02/10/2020

Wieso genügt der Kostenvoranschlag unter Umständen nicht für die Versicherungsmeldung?

Ein Kostenvoranschlag teilt der Versicherung lediglich die Reparaturkosten mit. Einige Informationen liegen nicht vor, obwohl diese die für eine vollständige Schadensregulierung relevant sind. Das sind konkret: der merkantile Minderwert, also der Wertverlust des Fahrzeugs nach einem Unfall der Restwertdes verunfallten Fahrzeuges der Wiederbeschaffungswerteines gleichwertigen, neuen Fahrzeuges und damit die Einschätzung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden Wenn lediglich die Reparaturkosten bekannt sind, entscheidet der Versicherer, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder nicht. Dieser versucht dann häufig den Restwert des Fahrzeuges höher anzusetzen als er eigentlich ist. Dadurch kann der Versicherer sich die Finanzierung eines neuen, gleichwertigen Wagens bei wirtschaftlichem Totalschaden sparen und muss nur für eine günstigere Reparatur aufkommen. Geht es um Fragen nach Totalschaden und Restwert, müssen die Schäden am Fahrzeug jedoch in der Regel so groß sein, dass die gegnerische Versicherung auch einen professionellen Kfz-Gutachter bezahlen muss.

Ab 700 Euro kein Bagatellschaden, Gutachten zulässig (H) Bereits der BGH hat mit Urteil vom 30. November 2004 (Az. VI ZR 365/03) entschieden, dass bei Haftpflichtschäden über 700 Euro die Einholung eines Schadengutachtens nicht gegen die Schadenminderungspflicht verstößt.

19/11/2018

Ab sofort bei uns kostenlose Beweissicherung bei unklarer Schuldfrage.
Rufen Sie uns an
Mobil.0163-7445884

Kann gerne geteilt werden

22/10/2018

ERSTE SCHRITTE NACH DEM UNFALL
Im Falle eines Unfalls sind Sie meist auf sich allein gestellt. Hier ein paar Tipps, damit Sie nicht aus Versehen etwas falsch machen und Sie Ihrem Recht später nicht hinterherlaufen müssen.
Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse
Treffen Sie keine Vereinbarungen mit einer Versicherung
Kontaktieren Sie einen Verkehrsanwalt.
SIE BEAUFTRAGEN DEN SACHVERSTÄNDIGEN IHRES VERTRAUENS.
Sie haben grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Sicherung der Beweise und der Feststellung des Schaden Umfangs, der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts sowie der Reparaturkosten zu beauftragen.
NICHT DEN SACHVERSTÄNDIGEN DER VERSICHERUNG BEAUFTRAGEN ,DENN DER ARBEIT NICHT FÜR EUCH SONDERN FÜR DIE VERSICHERUNG

17/07/2018

Schadenmeldung niemals selbst bei der gegnerischen Versicherung einreichen
Nach dem Unfall beginnt die eigentliche Schadensabwicklung mit der Versicherung dadurch, dass eine Meldung dort erfolgt. Diese Meldung muss Angaben zu den Personalien und zum Unfallhergang (Unfallbericht) enthalten und sollte unbedingt Angaben zur Höhe des geltend gemachten Schadens beinhalten (durch Unfallgutachten, ärztliche Atteste und dergleichen). Dies sollte im bestmöglichen Falle durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Versucht der Geschädigte dies als unkundiger Mitbürger alleine, ist er für den Versicherer im Zweifel ein leichtes Opfer: Der Versicherer wird dann in der Regel mehr oder weniger beliebig einzelne Positionen kürzen oder ganz zurückweisen und sich vor allem Zeit mit der Regulierung lassen. Jede Ungenauigkeit, die dem Laien bei der Unfallmeldung unterläuft, führt dazu, dass die Versicherung dadurch die Abwicklung verzögern wird, um die Zahlung möglichst weit hinaus zu schieben. Außerdem muss die Versicherung in dieser Situation nicht fürchten, dass wegen dieser Verzögerung berechtigt Klage erhoben wird.

Den Rechtsanwalt - wie die anderen professionellen Unfallhelfer auch - muss im Übrigen nicht der Geschädigte bezahlen. Die Kosten für den Anwalt sind von der Versicherung des Schädigers zu tragen.

17/07/2018

Ein eigener Gutachter ist sehr wichtig

Einer der Dreh- und Angelpunkte bei der Schadensregulierung ist das Gutachten, das über die Unfallschäden gefertigt wird. Das Unfallgutachten kann allerdings im Sinne des Geschädigten nur so gut sein, wie der erstellende Sachverständige unabhängig ist. Deshalb ist größte Vorsicht geboten, wenn die gegnerische Autoversicherung ein Gutachten beauftragen will. Denn in der Regel beziffert ein solches Gutachten Reparaturkosten, merkantilen Minderwert und Nutzungsausfall niedriger, oder lässt einzelne Bestandteile der Schäden, die durch den Unfall verursacht worden sind, gänzlich weg. Die Schadensfeststellung ist damit nicht nur unzureichend, der Geschädigte verzichtet auch schnell auf viel Geld, das ihm nach dem Verkehrsrecht eigentlich zustehen würde.

Ebenso sollte der Geschädigte für eine in seinem Interesse stattfindende Unfallregulierung keinen Gutachter akzeptieren, der von einer Reparaturwerkstatt vermittelt wird. Denn in diesem Fall besteht für den Unfallgeschädigten das Risiko, dass das Gutachten im Sinne des Reparaturbetriebes erstellt wird (zum Beispiel durch niedriger angegebenen Restwert, zu dem der Betrieb dann das Fahrzeug ankaufen will).

Der Geschädigte sollte daher immer Wert darauf legen, einen Gutachter zu beauftragen, der nicht von einer Interessengruppe vermittelt wird, die potentiell an seinem Verkehrsunfall entweder besonders viel Geld verdienen oder besonders viel Geld sparen will.

Die Kosten für das Sachverständigengutachten nach dem Unfall sind im Übrigen nicht vom Geschädigten zu entrichten. Der Unfallgeschädigte hat das Recht, sich durch einen unabhängigen Sachverständigen ein Bild vom Schaden zu verschaffen, die Kosten hierfür muss die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Eine Ausnahme hiervon bilden nur Bagatellschäden, bei denen ein vollwertiges Unfallgutachten kostenmäßig außer Verhältnis stünde. In einem solchen Fall allerdings wird der Sachverständige ein sog. Kurzgutachten erstellen, dessen Kosten wiederum übernommen werden

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