12/10/2016
Ich bekomme Teile auch ersetzt wenn ich diese schon eingebaut habe und feststelle das diese nicht ordnungsgemäß funktionieren.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-schraenkt-Verbraucherrechte-beim-Ersatzteilkauf-im-Netz-ein-3348187.html
Für Autofahrer gibt es gleich zwei interessante Urteile aus Karlsruhe: Bei Gebrauchtfahrzeugen mit Mängeln trägt der Verkäufer die Beweislast und Ersatzteile aus dem Onlinehandel kann man nicht einbauen und dann zurückschicken.