Carconcept-Group

Carconcept-Group Die Carconcept-Group ist ein Full-Service-Unternehmernetzwerk, das Lösungen bringt und diese auch konsequent durchsetzt.

Darunter fällt in erster Linie die Bewältigung logistischer Aufgaben im Automobilsektor. Die bundesweiten Fahrzeugüberführungen von PKWs und LKWs auf eigener Achse stehen dabei im Vordergrund. Überzeugen Sie sich selbst von der Vielfalt unseres Angebots und den vielen Vorteilen unserer Leistungen.

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Impressum (Angaben gemäß § 5 TMG):

Jörg Vandré
Hochfeldstraße 93
47198 Duisburg

Amtsgericht Duisburg-Ruhrort

USt.- Nr.: 134 5217 1857
USt-Id: 61 394 075 481

17/10/2014

Eine Saison neigt sich dem Ende zu. Morgen letzte Amsterdam- Shopping-Tour nach NL-Amsterdam, ab Duisburg Touring-Bushof.

18/08/2014

Ab Mittwoch, den 20.08.2014, gehen wir wieder mit Ihnen auf Tour.

Planen Sie schon jetzt mit uns ihren nächsten Ausflug.

Wir haben immer den richtigen Bus für sie.

Busgrösse ab 6 Personen stehen zu attraktiven Preise zur Verfügung.

16/07/2014

Ich empfehle einen Besuch der Kunst und Trödelmarkt. Ein absolutes muss für jeden Besucher.

16/07/2014

"Red light Amsterdam" Am Samstag, den 19.07.2014, geht es wieder auf Städte - Shopping - Tour, nach Nl-Amsterdam. Abfahrt um 7:15h vom Reisebus-Centralhof Duisburg für unschlagbaren 24,00€. Karten gibt es über die Weisse Flotte Duisburg.

03/06/2014

Der Startschuss ist gefallen, die Carconcept-Group startet ab dem 1.06.2014 neu jetzt im Reiseverkehr durch. 3 Reisebusse mit bis zu 50 Sitzplätzen, sowie 3 Konferenz - Busse, mit 8 / 25 und 35 Sitzplätzen können ab sofort mit Fahrer zu attraktiven Konditionen gebucht werde. Angebots- Anfragen ab sofort hier über die Carconcept-Group.

26/10/2013

Alles ist mal zu Ende. Letzte Stunden auf der grössten Party am Niederrhein in Xanten. Es waren schöne Stunden mit unseren Fahrgästen auf dem Oktoberfest 2013.

"Jetzt im neuen Licht"
15/09/2013

"Jetzt im neuen Licht"

WillkommenWir organisieren Ihre BusreiseDie Carconcept Group bietet Ihnen logistische Lösungen im Automobil- und Bussektor. In Kooperation mit regionalen Busunternehmen organisieren wir für Sie Bustransfers und Busausflüge jeglicher Art. Die Größe unserer angebotenen Busse variiert nach der Anzahl d...

09/05/2013

"Wir werden in den nächsten Wochen diese Seite überarbeiten"

Die Autovermieter Terstappen und Buchbinder arbeiten auch hier bei uns in Duisburg ab dem kommenden Jahr zusammen.Beide ...
30/12/2012

Die Autovermieter Terstappen und Buchbinder arbeiten auch hier bei uns in Duisburg ab dem kommenden Jahr zusammen.
Beide haben den Zusammenschluss gemeinsam vereinbart. Buchbinder hat knapp 200 Stationen europaweit mit insgesamt rund 20 Tausend Fahrzeugen. Terstappen hat 30 Stationen in Deutschland mit über 3 Tausend Fahrzeugen, auch an allen großen deutschen Flughäfen.


Foto: Jürgen Effner - Fotolia
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16/09/2012

Ein muss für alle Betriebsinhaber und Berufskraftfahrer/in aus dem Fuhrgeschäft.

31/07/2012

Fotoshooting für ein Internationales Modelabel !

26/07/2012

Die Carconcept-Group informiert:

Überführung von Omnibussen nur noch mit Fahrerlaubnis Klasse D

Überführungsfahrten von Omnibussen, also Fahrten ohne Fahrgäste, sind ab 1. Februar 2005 nur noch mit der Fahrerlaubnis Klasse D zulässig. Zur Zeit berechtigen auch die Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E zu solchen Fahrten entsprechend der jeweiligen zulässigen Gesamtmasse. Betroffene Unternehmer sollten unbedingt die Übergangsfrist zum Erwerb einer dem zu überführenden Omnibus entsprechenden Fahrerlaubnis der Klasse D nutzen!

Die bisherige Sonderregelung wurde mit der "Dritten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" vom 9. August 2004 (BGBl. Teil I, Nr. 42 vom 12.08.2004) gestrichen. Die Änderung wurde erforderlich, weil die Führerscheinrichtlinie der EU aus dem Jahre 1991, die 1998 in deutsches Recht umgesetzt wurde, eine Berechtigung zur Durchführung von Omnibusüberführungen mit Fahrerlaubnissen der Klassen C, C1, CE oder C1E nicht vorsieht. Aufgrund einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, die Deutschland verloren hat, war Deutschland nun gezwungen, die FeV in diesem Punkt an die Richtlinie anzupassen und die Sonderregelung zu streichen.

Bericht: IHK-Hannover Dokumenten-Nr.: 100810925

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Duisburg
47181

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+491733631210

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