30/09/2026
Wusstet ihr, dass ihr auch zu Fuß Bußgelder bekommen könnt? 🚶🏻
Die Straßenverkehrsordnung gilt nämlich nicht nur für Autos, Fahrräder oder E Scooter, sondern auch für alle, die zu Fuß unterwegs sind. Was viele nicht wissen: Wenn ihr die Straße überquert, müsst ihr grundsätzlich den kürzesten Weg nehmen und quer zur Fahrtrichtung gehen.
Bei viel Verkehr oder schlechter Sicht solltet ihr dafür Kreuzungen, Ampeln, Zebrastreifen oder Verkehrsinseln nutzen.
Wichtig bleibt aber immer: Erst schauen, ob ihr wirklich wahrgenommen werdet.
👀 Auch spannend: Ein „Vorfahrt gewähren“-Schild gilt nicht automatisch für Fußgängerinnen und Fußgänger. Ohne Zebrastreifen oder Ampel habt ihr dadurch also kein eigenes Vorrecht.
Wenn Autofahrende euch trotzdem durchlassen, ist das natürlich möglich. Rechtlich verlassen solltet ihr euch aber nicht darauf. Und beim Joggen oder Walken gilt: Wenn ein Gehweg vorhanden ist, müsst ihr ihn nutzen. Nur wenn es keinen Gehweg gibt, dürft ihr auf den Fahrbahnrand ausweichen. 🏃♀️
Welche Regel kanntet ihr bisher noch nicht? 🤔