Fahrschule Schuster-Kleber

Fahrschule Schuster-Kleber [email protected] Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.

Impressum: #

Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haf

tet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

4. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. http://ec.europa.eu/consumers/odr

Fahrschule Schuster-Kleber!

Hallo liebe Fahrschüler, wir planen den theoretischen Unterrichtsbeginn ab dem 07. April. Wir werden euch zwecks Terminv...
28/03/2021

Hallo liebe Fahrschüler,

wir planen den theoretischen Unterrichtsbeginn ab dem 07. April. Wir werden euch zwecks Terminvergabe im Laufe der Woche kontaktieren.

Da der Erlass der Allgemeinverfügung für den Kreis AK vom 26.03.2021 eine umfangreiche Testpflicht für Fahrschulen fordert, müssen wir diese umsetzen.

Am
• theoretischen Unterricht,
• fahrpraktischen Unterricht,
• an der theoretischen sowie fahrpraktischen Prüfung,
• an BKF-Weiterbildungen,
• an ASF/FES-Seminaren,
• an Flurförderfahrzeug-Schulungen
• sowie an einem Este-Hilfe-Kurs

dürfen nur Personen teilnehmen, die eine Bescheinigung eines negativen Corona-Schnelltests vorlegen, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf und durch ein Testzentrum, eine Apotheke oder einen Hausarzt durchgeführt wurde.

Wir können Corona-Selbsttests aus organisatorischen und rechtlichen Gründen nicht akzeptieren.

Bitte bedenkt, dass in dieser doch sehr ernsten Lage ständig neue Regelungen dazukommen können und wir immer nur situationsbedingt agieren können.

Bitte bleibt gesund und hoffentlich bis bald.

Zusätzliche Erläuterungen für die Durchführung von Schnelltests und Selbsttests
nach § 1 Abs. 9 der 18. Corona-Bekämpfungsverordung des Landes Rheinland-
Pfalz (CoBeLVO)
Der Erlass der Allgemeinverfügung für den Landkreis Altenkirchen vom 26.3.2021 hat an einigen
Stellen eine umfangreichere Testpflicht gegenüber den durch das Land erlassenen Regelungen (der-
zeit 18. CoBeLVO) mit sich gebracht.
Teilweise sind die Regelungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende nur schwer ver-
ständlich. Wir möchten daher als Verbandsgemeindeverwaltung an dieser Stelle eine Hilfestellung
geben und erläutern, was die Testpflicht bedeutet bzw. wie sie erfüllt werden kann.
Als Nachweis für die erforderliche Testpflicht zum Betreten bestimmter Einrichtungen (z. B.
Friseursalon oder Fahrschule) bestehen nach § 19 Abs. 9 CoBeLVO die folgenden beiden
Möglichkeiten:
1. Durchführung eines PoC-Antigen-Tests (Schnelltest) durch geschultes Personal, der
durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der
Website https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet ist.
Diese Tests können derzeit in Testzentren oder in einzelnen Apotheken durchgeführt
werden (siehe aktuelle Übersicht der Teststellen unten).
Der Test darf nicht vor mehr als 24 Stunden vorgenommen worden sein und das Ergeb-
nis muss durch die den Test durchführende Stelle bestätigt sein; die Bestätigung ist vor
dem Betreten der Einrichtung (z. B. Friseursalon oder Fahrschule) vorzulegen.
2. Durchführung eines PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch
das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Webs-
ite https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet ist.
Der Test ist in diesem Fall vor dem Betreten der Einrichtung (z. B. Friseursalon oder
Fahrschule) in Anwesenheit einer von dem Betreiber der Einrichtung beauftragten Per-
son von der Besucherin oder dem Besucher durchzuführen. Der Betreiber der Einrich-
tung hat der Besucherin oder dem Besucher auf Verlangen das Ergebnis und den Zeit-
punkt der Testung nach Nr. 2 zu bestätigen.
Für die Bestätigung des Testergebnisses des Schnelltests (Nr. 1) oder Selbsttests (Nr. 2) ist
das pdf-Formular (hier zum Download verfügbar) zu verwenden. Die Testpflicht gilt auch als
erfüllt, wenn die Besucherin oder der Besucher dem Betreiber der Einrichtung (z. B. Friseur-
salon oder Fahrschule) eine Bestätigung über eine höchstens 24 Stunden alte negative Tes-
tung vorlegt. Der Betreiber einer Einrichtung darf der Besucherin oder dem Besucher nur im
Fall eines negativen Testergebnisses Zutritt zur Einrichtung gewähren.

Antigentest, SARS-CoV-2

15/01/2021

Ein Fahrschullehrer aus Thüringen fasst die aktuelle Lage der Fahrschulen bundesweit zusammen. In Hessen, Brandenburg, NRW, Bremen und Hamburg dürfen Fahrschulen öffnen. Bremen beispielsweise, „empfiehlt“ die Maskenpflicht bei der praktischen Ausübung. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Rheinlandpfalz, Saarland, Berlin und Bayern sind alle Fahrschulen geschlossen. Dort darf weder Praxis noch Theorie praktiziert werden. Die restlichen Bundesländer dürfen zwar nicht öffnen, aber Online-Kurse oder Lkw-Ausbildung anbieten oder Unterricht mit nur 5 Personen ausüben.
Das Fazit dieser unübersichtlichen Regelung ist, dass der Wettbewerb länderübergreifend verzerrt wird. Unter anderem werden Fahrlehrer in benachbarte Bundesländer abgeworben. Wir benötigen eine klare Regelung zur Öffnung oder Schließung von Fahrschulen.

14/01/2021
Hallo Freunde und Fahrschüler/innen der Fahrschule Wollenweber /Schuster-Kleber ,aufgrund der 15.Corona-Verordnung müsse...
14/01/2021

Hallo Freunde und Fahrschüler/innen der Fahrschule Wollenweber /Schuster-Kleber ,
aufgrund der 15.Corona-Verordnung müssen wir den Fahrschulbetrieb bis 31.Januar 2021 einstellen.
Bitte bleibt Gesund!!!!!!!!!
Wir freuen uns wie Bolle auf" irgendwann" 2021!!!!!!
Das Team der Fahrschule

Adresse

Betzdorferstr . 7
Daaden
57567

Öffnungszeiten

Montag 18:30 - 20:30
Mittwoch 18:30 - 20:30

Telefon

4915117318774

Webseite

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Fahrschule Schuster-Kleber erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen

Kategorie