01/09/2026
AUSLANDSSCHADENSCHUTZ – schon mal gehört? 🌍🚗
Stell dir vor, du bist mit dem Auto im Urlaub – Italien, Kroatien oder Frankreich – und dir fährt jemand unverschuldet ins Auto.
Eigentlich klar: Der Unfallgegner haftet.
Das Problem: Die Schadenregulierung richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Unfalllandes. Und dort können deutlich andere Regeln gelten – zum Beispiel bei Gutachterkosten, Mietwagen, Nutzungsausfall oder Wertminderung.
Genau hier kann der Auslandsschadenschutz helfen:
Ist er Bestandteil deiner Kfz-Versicherung, reguliert dein eigener Versicherer den Schaden – je nach Vertragsbedingungen – so, als wäre der Unfallgegner bei ihm versichert.
Mein kleiner Tipp vor der nächsten Reise:
Schaut einmal in eure Kfz-Versicherung oder fragt euren Versicherungsmakler:
👉 „Habe ich einen Auslandsschadenschutz – und für welche Länder gilt er?“
Im Urlaub gibt das ein gutes Stück Sicherheit – und spätestens zu Hause, wenn es an die Schadenregulierung geht, kann es einiges einfacher und entspannter machen. 😊
Denn Urlaubserinnerungen dürfen gern bleiben.
Der Ärger nach einem Unfall eher nicht. 😉
Und denkt daran: Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub. 😎🌎