11/10/2026
Die EU hat wieder mit einem wahnwitzigen Gesetz zugeschlagen und das betrifft nicht nur die Online-Händler.
Grundsätzlich mag das für einige Dinge sicherlich notwendig sein, aber wie immer häufiger ist das ein Gesetz mit Tücken und fern ab jeglicher Realität und für viele Händler eine weitere Hürde, denn was ich hier versuche zu erklären ist nur ein Teil des Wahnsinns und es stehen weitere Änderungen an.
In diesem Fall trifft es uns mal wieder mit voller Breitseite, denn auch Ersatzteile die wir aus Altbeständen kaufen fallen unter dieses Gesetz und dabei spielt es keine Rolle, ob das Produkt 10, oder 20 Jahre alt ist. Es ist auch egal, ob ein Produkt überhaupt noch produziert wird. Aber besser noch, auch gebrauchte Teile fallen in dieses Gesetz, wenn auch nur mit einem Jahr Gewährleistung ( unter gewissen Umständen).
Wir sehen uns also gezwungen einige Teile grundsätzlich mit einem Hinweis zu deklarieren, was letztendlich dazu führen könnte, oder wird, dass es Kunden verunsichert und nicht gekauft wird.
Wie war das doch gleich "Bürokratieabbau hieß es"
Daher fügen wir in Zukunft folgendes hinzu und deklarieren unsere gebrauchten Artikel "wenn möglich " mit folgendem Zusatz:
Der Artikel ist 10, 30 Jahre, oder sogar älter und wird ausdrücklich zum überholen, als defekt für Bastler verkauft. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.
Bleibt am Ball, denn auch ebay hat wieder nachgelegt mit einer haarsträubenden Änderung.