02/01/2013
Änderungen/Neuerungen 2013
Der neue EU-Führerschein
Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erworben haben, bleibt alles wie gehabt. Ihre Fahrerlaubnis ist im bisherigen Umfang gültig. Beim Umtausch des alten in einen neuen EUKartenführerschein werden die bereits bestehenden Fahrerlaubnisklassen entsprechend der neuen Systematik eingetragen.
Für die Fahrerlaubnisklassen gelten ab 19. Januar 2013
folgende wesentliche Änderungen:
• die bisher gültigen Fahrerlaubnisklassen M und S werden durch die Klasse AM ersetzt
• die bisher gültigen Definitionen der Fahrerlaubnisklassen A1, A und B werden den europaweit gültigen Richtlinien angepasst
• für Krafträder mit einer Motorleistung von unter 35 kW wird die neue, leistungsbeschränkte Fahrerlaubnisklasse A2 eingeführt
• für alle weiteren Zweirad-Fahrerlaubnisklassen
gilt künftig eine stufenweise Zugangsregelung,
um Fahranfängern einen schrittweisen Erfahrungsaufbau zu ermöglichen.