20/02/2020
Erhöhte Elektroauto-Kaufprämie („Umweltbonus“) in Kraft getreten - 19.02.2020 in Autoindustrie (ecomento)
Ab sofort gelten die im vergangenen November beschlossenen attraktiveren und länger verfügbaren Konditionen der deutschen Elektroauto-Kaufprämie – offiziell „Umweltbonus“. Für reine Stromer kann nun ein Zuschuss von bis zu 6000 Euro beantragt werden. Erstmals werden auch gebrauchte Fahrzeuge gefördert.
Der Umweltbonus wurde bis zum 31. Dezember 2025 verlängert, eigentlich sollte er in diesem Jahr auslaufen. Die erhöhte Prämie gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden. Finanziert wird der Umweltbonus wie bisher zur Hälfte vom Staat durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und zur Hälfte von der Industrie.
Bei vollelektrischen Autos und mit Wasserstoff betriebenen Brennstoffzellen-Stromern bis 40.000 Euro Netto-Listenpreis für das Basismodell beläuft sich der neue Umweltbonus auf 6000 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 5000 Euro gezahlt. Zuvor gab es 4000 Euro für Neuwagen mit einem Netto-Listenpreis bis maximal 60.000 Euro. Die neue Obergrenze für den Umweltbonus liegt bei einem Netto-Listenpreis von 65.000 Euro.
Für von außen aufladbare Hybridfahrzeuge, sogenannte Plug-in-Hybride, bis 40.000 Euro Netto-Listenpreis werden ab jetzt 4500 Euro gewährt. Bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen über 40.000 Euro sind es 3750 Euro. Bisher betrug die Förderung 3000 Euro bis zum Netto-Listenpreis von 60.000 Euro.
Förderung für Gebrauchte, neues Antragsverfahren
Eine weitere Neuerung ist, dass auch für junge gebrauchte Elektrofahrzeuge Anträge auf den Umweltbonus gestellt werden können. Für sie beträgt der Netto-Listenpreis für die Förderwürdigkeit 80 Prozent des sogenannten BAFA-Listenpreises. Gebrauchtwagen dürfen weder beim Ersterwerb noch als Firmenwagen eine staatliche Förderung erhalten haben. Sie dürfen zudem nicht älter als 12 Monate sein und nicht mehr als 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben. Dann gibt es für gebrauchte Elektroautos 5000 Euro, für gebrauchte Plug-in-Hybride 3750 Euro.
Mit den neuen Fördersätzen vereinfacht das BAFA das Antragsverfahren: Statt wie bisher zweimal muss der Antragsteller nur noch einmal Kontakt mit der Behörde aufnehmen. „Das bedeutet, dass jeder Antragsteller ohne weiteren Zwischenschritt von den erhöhten Fördersätzen profitieren kann, wenn alle notwendigen Unterlagen zum Antrag eingereicht sind“, erklärt BAFA-Präsident Torsten Safarik.
Das BAFA prüfe automatisch, ob nach der alten Richtlinie gestellte Anträge die Voraussetzungen für die erhöhte Förderung erfüllen. Ist dies der Fall, wird im Rahmen des alten Antrags direkt der neue Förderbetrag gewährt. Antragsberechtigt sind weiter Privatpersonen sowie Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Ausgeschlossen sind Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen.
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