28/04/2020
BITTE LESEN UND TEILEN!
Update 28.04.2020
Verlängerungen und Fristen ! Wichtig !
Fahrerlaubnisrecht Update 28.04.2020
Verlängerung Fahrerlaubnisklassen C und D und FzF, Schlüsselzahl 95
Die Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sowie der FzF kann unter Verzicht auf die ärztlichen Untersuchungen nach Anlage 5 FeV, die Augenuntersuchung nach Anlage 6 FeV sowie das ggf. erforderliche Führungszeugnis um 1 Jahr erfolgen, gerechnet vom Datum des Tages an dem die Geltungsdauer der zu verlängernden Fahrerlaubnis endet.
Dies gilt nicht, wenn der Fahrerlaubnisbehörde konkrete Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Eignung des Antragstellers begründen.
Die Schlüsselzahl 95 kann unter Verzicht auf die Vorlage der BerufskraftfahrerWeiterbildungsbescheinigungen für 1 Jahr eingetragen werden.
Nach Bearbeitung der Verlängerung kann der neue Führerschein und der Führerschein zur Fahrgastbeförderung dem Antragsteller postalisch übersandt werden, auf die Einziehung des alten Dokumentes kann verzichtet werden.
Bei der nächsten Beantragung der Verlängerung nach Ablauf des einen Jahres wird nach heutigem Stand eine reguläre Verlängerung um 5 Jahre unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen durchgeführt.
Eine dann länger als 5 Jahre zurückliegende Berufskraftfahrer-Weiterbildung kann zur Synchronisation der Ablaufdaten ausnahmsweise anerkannt werden.
Fristabläufe bei Fahrprüfungen Im Zusammenhang mit der Pandemie des SARS-COVID 2-Virus kommt es auch zu Einschränkungen bei der Durchführung von theoretischen und praktischen Fahrprüfungen.
Die Verzögerungen können nicht zu einer Benachteiligung von Bewerbern führen.
Daher wurde festgelegt, dass mit Wirkung vom 16.03.2020 gem. § 74 Abs. 1 FeV die Frist des § 16 Abs. 3 Satz 7 FeV von zwei Jahren auf zweieinhalb Jahre, die Frist des § 18 Abs. 2 Satz 1 FeV von zwölf Monaten auf 18 Monate, die Fristen des § 22 Abs. 5 FeV von zwölf Monaten auf 18 Monate verlängert wird.
Fristen für Aufbauseminare, MPU-Gutachten, ärztliche Gutachten
Der Lauf der Beibringungsfristen ist seit dem 16.03.2020 angehalten und läuft mit der verbleibenden Restfrist weiter, sobald die Fahrschulen und Begutachtungsstellen wieder öffnen.
Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung
Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist ausgeschlossen, wenn Fahreignungsmängel bestehen.
Von der erfolgreichen Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der
Kraftfahreignung kann nicht abgesehen werden.
Fahreignungsseminare
Sofern Fahreignungsseminare nicht besucht werden können, ist dies vom Betroffenen mit den sich für ihn gegebenenfalls ergebenen Konsequenzen hinzunehmen. Die Pflicht zum regelkonformen Fahren im Straßenverkehr gilt mit allen Konsequenzen fort, während die Teilnahme am FE-Seminar freiwillig ist.
Fahrlehrerrecht
Fortbildungspflichten
Aufgrund der fehlenden Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen werden bis auf weiteres keine Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen für Fahrlehrer, Fortbildungen für Inhaber einer Seminarerlaubnis sowie der Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer gefordert.
Auch Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht von Ausbildern nach der BerufskraftfahrerQualifikations-Verordnung werden bis auf weiteres nicht beanstandet.
Aktuelle Hinweise und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auch auf der Internetseite
der Berliner Fahrerlaubnisbehörde beim LABO:
https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/
aktuelle News, wie auch diese meldung findet Ihr natürlich auch auf www.fahrschule-allroad.de
Die Fahrschule in Berlin - LKW, PKW, Bus & Motorrad. Ausbildung - Weiterbildungen - Seminare für Berufskraftfahrer LKW und Bus. Alles für den Führerschein