Fahrschule Bergkessel

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Fahrschule Bergkessel Die Fahrschule in Berlin Charlottenburg bietet spitzen Ausbildungen von PKW bis LKW und Weiterbildun

Wir bieten Ihnen folgende Termine am Wochenende für BKF- Kurse an:Modul 1 11. August 2018 08:30 - 15:30Modul 2 18. Augus...
07/08/2018

Wir bieten Ihnen folgende Termine am Wochenende für BKF- Kurse an:
Modul 1 11. August 2018 08:30 - 15:30
Modul 2 18. August 2018 08:30 - 15:30
Modul 3 25. August 2018 08:30 - 15:30
Modul 4 01. September 2018 08:30 - 15:30
Modul 5 08. September 2018 08:30 - 15:30

Weiterbildungskurs am Wochenende BKF Wir bieten Ihnen unsere fünf Tage Weiterbildung als Kurs, entsprechend §5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BkrFQG), pauschal zu einem Preis von €

Wir bieten Ihnen für Hubarbeitsbühne folgende Kurse an:1.Tag 18.08.2018 09:00 Uhr2.Tag 19.08.2018 09:00 UhrWeitere Infor...
07/08/2018

Wir bieten Ihnen für Hubarbeitsbühne folgende
Kurse an:
1.Tag 18.08.2018 09:00 Uhr
2.Tag 19.08.2018 09:00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie auch unter Ausbildungskurs-
Hubarbeitsbuehne

Wir bieten Ihnen für Hubarbeitsbühne folgende Kurse an: 1. Tag 18. 08. 2018 09:00 Uhr 2.Tag 19.08.2018 09:00 Uhr Weitere Informationen finden

in Kürze beginnen wieder unsere Gabelstapler Kurse! Die Theoriekurse werden in 4 kompakten Blöcken an aufeinander folgen...
07/08/2018

in Kürze beginnen wieder unsere Gabelstapler Kurse! Die Theoriekurse werden in 4 kompakten Blöcken an aufeinander folgenden Tagen abgehalten:
1. Tag 15. August 2018 08:00 Uhr
2. Tag 16. August 2018 08:00 Uhr
3. Tag 17. August 2018 08:00 Uhr
4. Tag 18. August 2018 08:00 Uhr
Informiert Euch doch gerne weiter auch auf unserer Webseite:
http://www.bagqua.de/gabelstapler-kurse

Theorie
07/08/2018

Theorie

-----Theorieplan* Fahrschule Bergkessel Theorieplan: 06. 08 - 10. 08. 2018 Montag 06. 08 19:00 - 20:30 10 Ruhender Verkehr Mittwoch 08. 08 19:00 - 20:30

Polizei sucht Videos gegen Steinewerfer, BGH erlaubt "Dashcam als Beweismittel"Als hätten sie sich abgesprochen: Gerade ...
16/05/2018

Polizei sucht Videos gegen Steinewerfer, BGH erlaubt "Dashcam als Beweismittel"
Als hätten sie sich abgesprochen: Gerade hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, „Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess“ in bestimmten Fällen zuzulassen, da bittet die Polizei auch schon um Videoaufnahmen zur Unterstützung ihrer Ermittlungen.
Seit ihrer Markteinführung sind sie umstritten, die kleinen automatischen Kameras in der Frontscheibe, die nicht zur Werksausrüstung der Fahrzeuge (z. B. Assistenzsysteme)
gehören. Mit extremem Weitwinkel nehmen sie das Geschehen vor dem eigenen Fahrzeug auf und speichern auf Wunsch ein Video nicht nur der näheren Umgebung in erstaunlicher Bildschärfe. Bekannt sind sie vor allem in den sozialen Netzwerken durch kurze Videoclips haarsträubender Unfallszenen – inzwischen aus aller Welt (einfach mal auf der Homepage von www.youtube.de nach dem Stichwort „Unfall“ oder „Dashcam“ suchen).
In Deutschland verstößt das permanente Filmen Anderer ohne deren Einverständnis gegen das Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild und gegen das Bundesdatenschutzgesetz, daher haben Gerichte solche Aufnahmen bisher nur in wenigen Ausnahmefällen zugelassen. Die BGH-Entscheidung ist offenbar ein erster Schritt, die in Deutschland vorherrschende Rechts-Unsicherheit zu beenden. In dem „auslösenden“ Fall ging es um eine Kollision zweier Fahrzeuge beim Linksabbiegen auf zwei parallel verlaufenden Linksabbiegespuren. Der Streit der Beteiligten, wer von beiden seine Spur verlassen und so den Unfall verursacht habe, konnte trotz Gutachter nicht geklärt werden. So wurde dem Fahrer des Kamera-Autos vom Gericht nur die Hälfte seines Gesamtschadens zugesprochen. Der bot sein Video als Beweis an: Die Fahrt vor der Kollision und die Kollision selbst waren von einer Dashcam aufgezeichnet worden. Die Aufnahme wurde aber sowohl vom Amts- als auch vom Landgericht als Beweis abgelehnt.
Aufgrund seiner Klage hat der BGH entschieden, dass „die vorgelegte Videoaufzeichnung“ zwar „nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig“, aber „dennoch als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar“ ist. Über die Frage der Verwertbarkeit sei nicht grundsätzlich, sondern aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden. – Eine solche Abwägung ist aus Sicht der Polizeidirektion Flensburg offenbar gar nicht so schwer ... [weiterlesen]
DiH (Redaktion)
Dieser Text ist nur mit Quellenangaben zur Veröffentlichung frei. Bilder sind nur zur Veröffentlichung freigegeben, sofern diese vom DEGENER Verlag stammen. Die Rechte für entsprechend gekennzeichnetes Fremdmaterial liegen beim jeweiligen Urheber.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seiner aktuellen Entscheidung weder für die grundsätzliche Freigabe von Dashcamvideos noch für ein klares Beweisverwertungsverbot ausgesprochen, es gilt das Prinzip der Einzelfallbetrachtung...

05/03/2018

Kennzeichen „blau“ / Frist für AM 15 verlängert
Die Vorboten des Frühlings sind blau: Aber während die einen bei der Farbe Blau zurzeit eher Rot sehen und massive Einschränkungen durch blaue Umweltplaketten befürchten, bereiten sich die anderen gelassen darauf vor, ihre schwarzen Kennzeichen gegen die neuen blauen zu wechseln.

Gemeint sind die Versicherungskennzeichen für alle Mofas, Mopeds und andere Fahrzeuge (ausführliche Liste am Ende des Artikels). Sie dürfen vom 1. März 2018 an nur noch mit blauen Kennzeichen unterwegs sein. Die schwarzen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. "Wer dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar." Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Wo ein Mofa oder Moped versichert ist, lässt sich übrigens über die Buchstabenkombination des Kennzeichens feststellen – die entsprechende Auskunft gibt es zum Beispiel im Internet bei der GDV-Online-Auskunft oder telefonisch über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800/2502600.

Und wer schon mit dem gleichen Kennzeichen und Versicherungsschutz unterwegs ist, der kann doch auch gleich dasselbe Mindestalter für die Fahrerlaubnis voraussetzen – so halten es jedenfalls derzeit allein die fünf Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Teils erst seit einem Jahr nehmen diese Länder an dem Modellversuch teil, der es Jugendlichen ermöglicht, die Fahrerlaubnisklasse AM bereits ab 15 Jahren (statt regulär ab 16 Jahren) zu erwerben. Das Modellprojekt war zunächst bis Ende April befristet und geht nun – nachdem zwischenzeitlich eine bundesweite Regelung diskutiert wurde – zunächst "nur" in Verlängerung … [weiterlesen]
DiH (Redaktion)

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01/02/2018

40 Jahre Grünpfeil: Glanzloses Jubiläum eines Blechschildes

Der Grünpfeil – nicht zu verwechseln mit dem Grünen Pfeil in einer Ampelanlage – ist laut Verkehrswacht „ein Ergänzungsschild an einer Ampel, das dazu dient, Fahrzeugen, die an einer Kreuzung nach rechts abbiegen möchten, die Wartezeit zu verkürzen, auch wenn die Ampel auf Rot steht.“ Auch im aktuellen Verkehrszeichenkatalog (Stand: Mai 2017) nimmt das Zeichen noch eine Sonderstellung ein und wird in einem eigenen Abschnitt als einziges Zeichen aufgeführt: „Sonstige Zeichen der StVO: Nr. 720 – Grünpfeilschild“.

Die Straßenverkehrsordnung beschreibt das Verhalten am Pfeil so: „Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist.“ (§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil, StVO).*

Siegfried Brockmann (GDV) weist darauf hin, dass es „allerdings keine Pflicht gibt, den Pfeil zu benutzen. Wer möchte, kann ihn einfach ignorieren und auf grünes Ampellicht warten. Wer rechts abbiegt, ohne vorher an der Haltelinie das Fahrzeug komplett zum Stehen zu bringen, wird mit einem Punkt in Flensburg und einer Geldbuße von 70 EUR bestraft. Gefährdet man beim Abbiegen andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld sogar auf bis zu 150 EUR, bei einem Unfall sogar auf bis zu 180 Euro.“

Ergänzung zu unserem letzten Newsletter "40 Jahre Grünpfeil":

* In vollem Wortlaut bestimmt die Straßenverkehrsordnung: „Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.“

Das bedeutet also, der „Grünpfeil“ darf nur von Fahrzeugen genutzt werden, die im rechten Fahrstreifen eingeordnet sind: „Er darf also nicht mehr genutzt werden, wenn der rechte Fahrstreifen zugeparkt ist, und der Abbieger im zweiten Fahrstreifen eingeordnet ist. Dies ist zumindest in Berlin ein sehr häufiger Verstoß.“

Wir danken Peter Bergkessel (Fahrschule Bergkessel, Berlin) für diesen Hinweis.

DiH (Redaktion)

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DiH (Redaktion)
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10/04/2017

Auf Oster-Touren: Ferien und Fahrzeug-Check
Die ersten bunten Eier wachsen hie und da schon an den Büschen, die Sommerzeit ist eingeläutet und das Wetter lässt viele Autofahrer den Winter vergessen. Längere Tage und steigende Temperaturen verlocken zu beinahe in Vergessenheit geratenen Aktivitäten: In den Garten geht es, aufs Zweirad – und den Autos an die Winterräder. Kurz: Das eine oder andere muss für die anstehenden Oster-Touren noch vorbereitet werden.

Dazu gehören neben der gründlichen Außen- und Innenreinigung auch gewisse Wartungsarbeiten. Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag der CosmosDirekt-Versicherung kann zwar die „große Mehrheit der Deutschen an ihrem Auto ohne Hilfe anderer das Scheibenwischwasser nachfüllen (91 Prozent) sowie den Ölstand (87 Prozent) und den Reifendruck prüfen (85 Prozent).“ Aber nur „63 Prozent wissen, wie man ein Starthilfekabel nutzt und 55 Prozent, wie man Reifen wechselt“. Da zeigt sich doch wohl ein gewisser Aufklärungs- oder Übungsbedarf, der möglicherweise in der Fahrschule gedeckt werden könnte. Und wenn nicht als Auffrischungs- oder Urlaubsvorbereitungskurs für Führerscheininhaber, dann doch wenigstens in der allgemeinen Vorbereitung auf das Leben nach der Fahrschule. Auch sichere Anbauten für eine Fahrt z. B. in den österlichen Skiurlaub könnten besser eingeübt sein. Fahrradträger am Heck, Dachgepäckträger für die Skiausrüstung oder Schneeketten sind solche Beispiele: Nur „43 Prozent können nach eigener Aussage einen Dachgepäckträger und nur 40 Prozent Schneeketten selbstständig anbringen“ – auch hier könnte nachgebessert werden.

Motorradfahrer müssen im Vergleich zu Pkw-Fahrern ohnehin wesentlich mehr von der Technik ihres Fahrzeugs verstehen und sich noch intensiver auf den Saisonstart und die erste Oster-Tour vorbereiten … [weiterlesen]
DiH (Redaktion)

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20/10/2016

Weniger Plakette – mehr Elektroauto
Ausgerechnet in Stuttgart hat sich die Verkehrsministerkonferenz (VMK) auf ihrer Herbsttagung in Sachen Schadstoffplakette uneinig gezeigt. Zweifel an der Wirksamkeit überwogen die Erwartung einer positiven Beeinflussung der Stickoxid-Belastung in Ballungsräumen durch Einführung einer neuen Schadstoffgruppe für Umweltzonen. Aus Stuttgarter Sicht ein „herber Dämpfer“, damit werde „der Vorstoß von Baden-Württemberg, Bremen und Hessen für eine blaue Plakette für schadstoffarme Autos ausgebremst“ (Stuttgarter Zeitung vom 7. Oktober).
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) blieb nach dem Treffen mit seinen Ressortkollegen am Freitag dennoch optimistisch, immerhin sei dieses Instrument für sauberere Stadtluft nicht generell abgelehnt worden. Laut Pressemitteilung regt die Verkehrsministerkonferenz an, „dass die Bundesregierung für eine Beurteilung der Verhältnismäßigkeit Untersuchungen initiiert.“ Die zu Jahresanfang von der Umweltministerkonferenz angeregte Einführung einer „blauen Plakette“ nach Muster der roten, gelben und grünen Plaketten für die Umweltzonen konnte sich erneut nicht durchsetzen. Vor der VMK hatten bereits sowohl Verkehrsminister Alexander Dobrindt als auch Matthias Wissmann, Ex-Verkehrsminister (von 1993 – 1998) und seit 2007 Präsident des Verbandes der Automobilindustrie, deutliche Absagen formuliert: „Wir glauben, dass es keinen Sinn macht, wenn die Politik mit Verboten agiert. (…) Ein Elekroauto in einem Land, das seine Energie weitgehend aus Kohlekraft bekommt, ist möglicherweise unter Klimagesichtspunkten wesentlich weniger wirksam als ein hochmoderner Diesel.“ Überhaupt sei die Alternative zwischen Elektromobilität einerseits und Verbrennungsmotoren andererseits „ein Schwarz-Weiß-Ansatz, der der Realität nicht entspricht“, erklärte Wissmann in einem Radiointerview (Deutschlandfunk, 10. Oktober). Doch genau in dieser Frage herrschte bei der Verkehrsministerkonferenz weitgehend Einigkeit: Elektromobilität genießt bei der Mehrheit der Länderverkehrsminister höchste Wertschätzung.
[weiterlesen http://www.degener.de/blog/2016/10/12/weniger-plakette-mehr-elektroauto/]
DiH (Redaktion)
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27/06/2016

Tunnelangst nicht nur beim Fußball verbreitet:
Besser meiden statt leiden!

Wenn Fußballer Angst vor dem Tunneln haben, dann meist zu Recht – besonders die Torleute*. Angst vor den Tunneln in Mitteldeutschland, den Alpen oder anderen Bergmassiven könnte in den nächsten Wochen aber auch jene befallen, die sich nach ADAC-Recherchen ab Beginn der Sommerferien wieder fleißig in die Blechwogen auf den Autobahnen einreihen werden, sei es von Nord nach Süd oder umgekehrt, in Süd-Nord-Richtung. Auch zu Recht?

Autourlaubern aus beiden Richtungen droht dasselbe: Sie müssen den einen oder anderen Tunnel passieren, mit Längen bis zu 8 Kilometern (laut Wikipedia ist der Rennsteigtunnel, offiziell Tunnel Rennsteig genannt, mit 7.916 Metern der längste Straßentunnel Deutschlands und der viertlängste zweiröhrige Straßentunnel Europas).

„Autofahrer, die Angst vor Tunnels haben, sollten gar nicht erst hineinfahren“, rät der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS/AUXILIA). Tunnelangst sei eine weit verbreitete Art von Klaustrophobie, also der Furcht vor dem Eingesperrt sein: Beklemmungsgefühl, Nervosität, erhöhter Puls, Zittern, Schweißausbruch, Erstickungsangst bis hin zur Panik können zu bedrohlichen Symptomen werden, besonders in langen Tunnels und bei Gegenverkehr. „Wem das so geht, der sollte seine Fahrstrecke und geeignete Ausweichrouten entsprechend planen. Übrigens lassen sich viele Navigationssysteme so einstellen, dass sie Tunnels umgehen“, betonen die Experten. Auch ein anderer Automobilclub, der ADAC, bietet einen Online-Routenplaner mit der Option zur Tunnel-Meidung.

Wer allerdings weiß, wie man sich korrekt in Tunnels verhält, riskiert eigentlich wenig, da „die Unfallhäufigkeit in Tunnels statistisch betrachtet geringer als auf freier Strecke“ ist, betont der Automobilclub KS. Das liege vor allem daran, dass man in der Röhre meist viel aufmerksamer fahre, aber auch an den klaren gesetzlichen Vorschriften.
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*DUDEN: „tun-neln“ (Sportjargon): jemandem, besonders dem Tormann, den Ball zwischen den Beinen hindurchspielen. Dieses Wort stand 2009 erstmals im Rechtschreibduden.
DiH (Redaktion)
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