12/01/2021
Seit dem 11.01.2021 ist die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Das bedeutet, dass unter folgenden Voraussetzungen wieder Fahrstunden gegeben werden dürfen:
1. Die theoretische Aubildung muss abgeschlossen sein
2. Es müssen mehr als die Hälfte der besonderen Ausbidungsfahrten (Überlandverkehr-, Autobahn- und Beleuchtungsfahrt) absolviert worden sein
3. Fahrlehrer und Fahrschüler müssen während der Fahrstunde eine *FFP2-Maske* tragen
Die Fahrschulen bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Theorieunterrichte werden online durchgeführt. Melde dich jetzt über unserer Homepage schon mal an, um dir deinen Platz für den nächsten Kurs zu sichern.
Für weitere Fragen meldet euch bei euren Fahrlehrern oder kontaktiert uns unter folgenden Nummern.