Fahrschule Kuhlmann

Fahrschule Kuhlmann Unsere Filialen:
in Vehrte: Vehrter Bergstraße 13, 49191 Belm-Vehrte. Filiale in Bad Essen: Kuhweg 24, 49152 Bad Essen

Führerscheinausbildung , Vorbereitung auf die MPU-Prüfung, Gabelstapler und Bootsführerschein für Motor- und Segelboote.

14/04/2024

Moin zusammen! Wenn ihr Euch anmelden möchtet, ruft bitte einmal an und vereinbart einen individuellen Termin mit mir. Danke! 🤩

02/06/2021

Bald die Klasse AM mit 15 Jahren möglich !!!
Der Bundesrat hat einem Gesetzesentwurf zu einer bundeseinheitlichen Regelung zum Erwerb der Klasse AM mit einem Mindestalter von 15 Jahren am 28.Mai 2021 zugestimmt.

Das vom Bundesrat am 28.05.21 beschlossene „Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (BR-Drs. 432/21) sieht eine bundeseinheitliche Herabsetzung des Mindestalters auf 15 Jahre zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM durch eine entsprechende Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vor.
Nach Artikel 18 Absatz 1 des Gesetzes tritt diese Rechtsänderung am Tag nach der Verkündung (im Bundesgesetzblatt) in Kraft. Wann das sein wird, ist noch nicht bekannt. Es soll aber zeitnah passieren.

04/04/2021

🐣Frohe Ostern euch allen! Habt tolle Feiertage und bleibt gesund! 🐣

Auch ich diesem Fall ist Niedersachsen noch im Winterschlaf.  Die Klasse AM MIT 15 hat Niedersachsen auch noch nicht ent...
08/02/2021

Auch ich diesem Fall ist Niedersachsen noch im Winterschlaf. Die Klasse AM MIT 15 hat Niedersachsen auch noch nicht entdeckt. NRW ist auf Zack !!

Nach einer Woche im blanken Chaos gibt es in NRW nun eine Allgemeinverfügung, die die Wiedereröffnung von Fahrschulen regelt. In den...

26/01/2021

-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Newsletter 204 - Info zur praktischen Fahrausbildung aus unserem Ministerium
Datum: Tue, 26 Jan 2021 15:42:05 +0000
Von: Dieter Quentin
An: Dieter Quentin




Sehr geehrte Damen und Herren,

soeben hat unser Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung eine Info aus dem Sozialministerium bekommen. Die zuständigen Führerscheinstellen sowie der Fahrlehrerverband Niedersachsen e.V. sind mit nachfolgender Mail unterrichtet worden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

soeben hat uns das MS folgendes mitgeteilt:

„in Folge der geänderten Begründung zu § 14a haben wir gestern Folgendes abgestimmt und an die Hotlines und Herrn Haase für die FAQ der Landesregierung gegeben:

„Durch die Änderung der Begründung zu § 14a Corona-VO, nach der auch der aufsuchende Präsenzunterricht untersagt ist, sind nunmehr auch der praktische Fahrunterricht und der Nachhilfeunterricht bei Schülern zu Hause verboten.
Die Ergänzung zur Begründung lautet:
„Das Verbot des Präsenzunterrichts umfasst auch den aufsuchenden Unterricht, da auch dieser
in Präsenz vor Ort durchgeführt wird. Nicht durch § 14 a geregelt wird die berufliche Aus-, Fort oder
Weiterbildung. Um eine berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung handelt es sich dann,
wenn ein unmittelbarer Bezug zu einem angestrebten Beruf oder dem ausgeübten Beruf
besteht.“

Die Arbeit von Hundeschulen ist nunmehr auch im 1:1 Unterricht unzulässig.
Zulässig ist lediglich die Durchführung von Prüfungen, § 14a Satz 2.
Daneben ist die Ausbildung von Rettungs- und Suchhunden zulässig.

Da Einzel- und Drückjagden zur gesetzlichen Abschussplanerfüllung sowie zur Reduzierung der Schwarzwildbestände als vorbeugende Maßnahme gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) als berufliche Tätigkeit bzw. Tätigkeit zur Gefahrenabwehr im Sinne des § 2 Absatz 3 Nr. 3 Nds. Corona-VO gelten, bestehen keine Bedenken, die entsprechenden Schulungen der Hunde zum Aufspüren von Schwarzwildkadavern als insoweit zulässige berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung anzusehen, sodass für diesen Sachverhalt die Vorschrift des § 14a VO keine Anwendung findet.“

Zulässig ist nach § 14a Satz 2 weiter die Durchführung von Prüfungen. Das gilt auch für Fahrprüfungen. Zulässig bleiben nach § 2 Absatz 3 Nr. 6 Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung.“


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Claudia Fehrens

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr
und Digitalisierung

Damit ist jetzt endgültig klar, dass die praktische Fahrausbildung unzulässig ist. Ausgenommen sind Theorie- und Praxisunterrichte im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Prüfungen finden weiterhin statt.. Wir werden mit dem TÜV in Bezug auf die ausfallenden Prüfungen sprechen und schnellstmöglich eine Info hier einstellen.

In Bezug auf die Durchführung von ASF- und FES-Seminaren verweise ich auf den Newsletter Nr. 194. Hier ist unter der Ziffer 2 die Frage zu Seminaren beantwortet. Uns liegt bis jetzt keine andere Aussage vor.

Bitte beachten Sie weiterhin unseren Newsletter.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Quentin
1. Vorsitzender


Fahrlehrerverband Niedersachsen e.V.
Karlsruher Str. 50, 30880 Laatzen
Tel.: 05 11 - 87 65 07 0
Fax: 05 11 - 87 65 07 12
www.flv-nds.de
1. Vorsitzender Dieter Quentin
Amtsgericht Hannover Vereinsregister 2098

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Datenblatt für den Verbau von Fahrerassistenzsystemen Ab 01.01.2021 muss dem aaSoP auf Verlangen ein Datenblatt für den Verbau von Fahrerassistenzsystemen für das jeweilige Prüfungsfahrzeug ausgehändigt werden. Dieses Datenblatt finden unsere Mitglieder im internen Bereich unter der Rubrik -Akt...

20/01/2021

Aktuell wurde den Fahrschulen der Presenzunterricht untersagt.
Praktische Ausbildung ist weiterhin möglich.
Telefonische Anmeldung ist möglich.
TEL.: 0170 2123975

31/12/2020

🎆Wir wünschen Euch einen schönen Sylvester Abend und einen guten Rutsch ins Jahr 2021! 🎆

👍👍👍
20/02/2020

👍👍👍

Am hat der Bundesrat der Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Teilen zugestimmt. Damit sollen u.a. die Strafen für Tempoverstöße verschärft werden. Darum ist der ADAC dagegen.

16/02/2020
12/02/2020

Wenn sich der Verkehrsgerichtstag zusammenfindet, geht es oft ans Eingemachte. Zurzeit hat man sich in Goslar zusammengefunden und berät über Änderungen, die es so richtig in sich haben.

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Kuhweg 24
Bad Essen
49152

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Dienstag 19:00 - 21:00
Donnerstag 19:00 - 21:00

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01702123975

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