04/09/2026
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu künftigen Vorschriften für nationale Herstellerregister im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung gestartet.
Ziel ist es, Teile der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen in den EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren und Registrierungspflichten europaweit zu vereinheitlichen.
Für Unternehmen, die Waren in andere EU-Staaten liefern, können damit zusätzliche Anforderungen verbunden sein. Dazu gehören unter anderem Registrierungen in nationalen Verpackungsregistern, die Bestellung von Bevollmächtigten in den jeweiligen Exportländern sowie einheitliche Berichts- und Kennzeichnungspflichten.
Gerade für Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe mit nur gelegentlichen oder geringen Lieferungen ins EU-Ausland können solche Pflichten erheblichen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand bedeuten.
Betroffene Betriebe sollten die Gelegenheit nutzen und ihre praktischen Erfahrungen, Bedenken und Verbesserungsvorschläge in die Konsultation einbringen. So können die Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen bei der weiteren Ausgestaltung der Vorschriften berücksichtigt werden.
Die Konsultation läuft bis zum 10. September.
Weitere Infos und Teilnahme:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15352-Verpackungen-und-Verpackungsabfalle-Vorschriften-uber-nationale-Herstellerregister_de