06/10/2026
⚡ Neue Regeln für E-Lieferwagen in der Schweiz 🇨🇭
Seit Oktober 2026 gelten für elektrische Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen wichtige Erleichterungen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen sie neu bis zu 120 km/h auf der Autobahn fahren, sind im Schweizer Binnenverkehr von der Fahrtschreiberpflicht befreit und werden in verschiedenen Bereichen klassischen Lieferwagen bis 3,5 Tonnen gleichgestellt. 🚚
Für Unternehmen bedeutet das: weniger Einschränkungen, mehr Flexibilität und attraktivere Voraussetzungen für den Umstieg auf elektrische Nutzfahrzeuge. 🔋
👉 Alle wichtigen Änderungen und was sie für Unternehmen bedeuten, haben wir in unserem aktuellen Newsbeitrag auf thwilly.ch zusammengefasst.
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