31/05/2026
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Hier das Video zum bearbeiteten Schubknallen beim TCR!
Derart modifizierte Fahrzeuge entsprechen nicht immer den Vorgaben des §33 Abs. 6a KFG. Das bedeutet, dass die Zulassung solcher Fahrzeuge auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur mit einem Prüfbericht eines technischen Dienstes i. S. d. §33 Abs. 6a KFG zulässig sein könnte. Alle Vorgaben wurden von uns eingehalten.