15/09/2026
Wichtige Information!! Ab dem 19.05.2027 verändern sich die Regeln für die §57a Überprüfung, das so genannte "Pickerl".
Neue Prüfintervalle:
- ab Erstzulassung...4 Jahre gültig
- danach 2 Jahre
- danach noch einmal 2 Jahre
- danach noch einmal 2 Jahre
- und erst dann 1 Jahr
- Regelung 4-2-2-2-1
Bitte beachten Sie auch das eine Überziehung (bislang +4 Monate)dann nicht mehr möglich ist, allerdings kann es bis zu 4 Monate vorher gemacht werden.
Dies gilt nicht nur für Neuzulassung, betrifft auch alle bestehende Anmeldungen.
Bitte Planen Sie Rechtzeitig einen Termin zur Überprüfung.
Euer Autos Baumgartner