04/09/2026
Seit 01.09.2026 gelten ein paar Änderungen im Gesetz!
Prüfung(en):
Nicht bestanden: Du darfst nach zwölf Tagen wieder antreten.
Schummelversuche: Schummeln bei der Theorieprüfung = 18 Monate Sperre!
Gültigkeitsdauer:
Führerschein C und D: Ab deinem vollendeten 60. Lebensjahr haben die Klassen C und D nun die allgemeine 5-jährige Befristung.
Internationale Führerscheine des Wr. Übereinkommens gelten nun drei Jahre lang.
Internationaler Führerschein:
Haben Personen ihren Internationalen Führerschein nicht dabei, werden sie "genauso behandelt", wie Personen die ihren Führerschein zu Hause vergessen haben.
Umschreibung: Wird ein Nicht-EWR-Führerschein in einen österreichischen Führerschein umgeschrieben, erhält man nun eine Bestätigung, mit der man bis zum Erhalt des neuen Führerscheins fahren kann.
Verlust/Verzicht:
Verlustbestätigung: Gilt nun acht Wochen!
Führerscheinverzicht: Wer auf seinen Führerschein "verzichtet", muss ihn bei der Behörde abgeben. Bei einem Teilverzicht (einzelne Klassen) bekommt man einen neuen/geänderten Führerschein.