02/08/2026
Wann genau ist Ihr Pickerl fällig? Aktuell gilt noch der bekannte 3-2-1-Rhythmus der §57a-Überprüfung:
📅 3 Jahre nach der Erstzulassung
📅 Danach nach 2 Jahren
📅 Ab dann jährlich
Wichtig zu wissen: Der Nationalrat hat am 6. Juli 2026 eine Reform beschlossen, die diesen Takt künftig auf ein 4-2-2-2-1-System umstellt. Neuwagen bekommen dann erst nach vier Jahren die erste Prüfung, danach reicht es alle zwei Jahre, bis nach zehn Jahren wieder jährlich geprüft wird. Das Inkrafttreten wird voraussichtlich mit 19. Mai 2027 erwartet, bis dahin gilt weiterhin die aktuelle 3-2-1-Regelung. Wer schon jetzt Klarheit über sein persönliches Prüfintervall haben möchte, egal ob nach altem oder neuem System, ist bei uns richtig beraten.
Bei Cates Auto und Motorrad in Hallein, direkt an der Abfahrt der Tauernautobahn A10, läuft Ihre §57a-Begutachtung schnell, gründlich und ohne unnötige Umwege ab. Unsere moderne Prüftechnik deckt Pkw, Motorräder, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge gleichermaßen ab.
Was Sie bei uns bekommen:
🔍 Klare Rückmeldung zu jedem Prüfpunkt, ohne Fachjargon
📋 Pickerlprotokoll inklusive, dazu ein Erinnerungsservice, damit der nächste Termin nicht überraschend kommt
⏱️ Kurze Wartezeiten in entspannter Atmosphäre
Das ist gerade jetzt relevant, denn parallel zur neuen Intervallregelung soll auch die bisherige Toleranzfrist wegfallen. Wer den Termin überzieht, riskiert dann direkt eine Beanstandung statt der bisher üblichen vier Monate Spielraum. Rechtzeitig dranbleiben lohnt sich also doppelt.
Das Pickerl machen wir in unserer KFZ-Meisterwerkstatt in Hallein bei Salzburg. Günstig, unkompliziert und schnell.
Termin für die §57a-Überprüfung:
📞 +43 6245 74393
📧 [email protected]
🌐 https://www.kfz-hallein.at/
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