17/10/2026
Ob mit dem Auto, Fahrrad oder zu Fuß: An Bahnübergängen ist besondere Vorsicht gefragt. Züge können Hindernissen nicht ausweichen und haben lange Bremswege, sie haben daher immer Vorrang.
Es gibt verschiedene Kennzeichnungen, die auf einen Bahnübergang hinweisen. Andreaskreuz, Warnbaken, Lichtsignale oder Schranken sollen Dich frühzeitig auf die Gefahren aufmerksam machen.
👉 Ab dem Warnschild mit Zugsymbol gilt Überholverbot. Sobald Du das dreieckige Gefahrenzeichen siehst, solltest Du das Tempo reduzieren und besonders aufmerksam fahren. Warnbaken in Verbindung mit dem Gefahrenzeichen weisen auf die Entfernung zum Bahnübergang hin.
👉 Andreaskreuz: Das rot-weiße „X“ kennzeichnet den Vorrang des Schienenverkehrs am Bahnübergang. Bei rotem Blinklicht oder rotem Lichtsignal musst Du anhalten; gelbes Licht bedeutet, dass Du den Übergang umgehend räumen musst.
Zudem gilt vor dem Andreaskreuz ein Halteverbot bis zu zehn Meter vor dem Zeichen, wenn es dadurch verdeckt würde. Parken ist bis fünf Meter davor und dahinter innerorts sowie bis 50 Meter außerorts verboten.
👉 Bei Rotlicht und geschlossener Schranke unbedingt anhalten. Auch wenn ein Zug bereits vorbeigefahren ist, könnte ein weiterer Zug kommen, Du darfst daher erst weiterfahren, wenn die Sicherungsanlage es erlaubt. Niemals eine geschlossene oder sich senkende Schranke umfahren oder umgehen. Es ist nicht nur lebensgefährlich, sondern auch ein erheblicher Verkehrsverstoß und kann 70 bis 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot nach sich ziehen.
👉 Auf Bahnübergängen darf nicht gehalten werden: Warte daher bei Stau hinter dem Bahnübergang unbedingt vor den Gleisen. Auch bei freier Fahrt und offener Schranke darfst Du nur einfahren, wenn auf der anderen Seite genügend Platz ist, um den gesamten Gleisbereich ohne Halt zu verlassen.
👉 Auch unbeschrankte Bahnübergänge bergen Gefahren: Achte immer auf Warnsignale und überquere die Gleise nur mit der nötigen Aufmerksamkeit.