17/04/2023
28.03.2023 Mail von ParkDepot München:
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Damit wir Ihr Anliegen auf mögliche Kulanz prüfen können, benötigen wir einen konkreten Nachweis über Ihren Einkauf (Bon, EC-Beleg oder den Bon als Auszug aus der LIDL App), aus dem Ort, Datum, Gesamtsumme des Einkaufs und die genaue Uhrzeit hervorgeht.
Falls Sie keinen Nachweis haben, können wir leider keine Kulanzprüfung durchführen.
In dem Fall bitten wir um Beachtung der folgenden, vor Ort geltenden Bestimmungen.
Die AGB sind wirksam in den Vertrag einbezogen worden. Für die Einbeziehung genügt es, dass unsere AGB deutlich sichtbar an der Einfahrt zum Parkplatz ausgehängt sind und Sie dadurch die Möglichkeit hatten, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen (§ 305 Abs. 2 BGB).
Es bedurfte hier keiner weiterer, unzumutbarer Anstrengungen von Ihrer Seite, um vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen. Die Schilder sind deutlich sichtbar ausgehängt, mühelos lesbar, übersichtlich gegliedert und inhaltlich hinreichend verständlich. Neben dem Aushang an der Einfahrt zum Parkplatz finden Sie darüber hinaus weitere Hinweisschilder auf der Parkfläche, aus denen sich die Höchstparkdauer, die bei Überschreitung anfallende Vertragsstrafe und Hinweise auf die zu beachtenden, ausgehängten AGB ergeben.
Eine zumutbare Kenntnisverschaffung unserer Vertrags- und Einstellbedingungen ist daher schon bei der Einfahrt problemlos möglich.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
https://www.facebook.com/Parkdepot-104876488235342/
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